Private Krankenversicherung

Gesundheit Arzthaftung
22.06.20164000 Mal gelesen
Ein kleiner Schritt, der viel Geld spart – so unkompliziert möchten Versicherungsgesellschaften gerne den Abschied von der gesetzlichen Krankenversicherung schmackhaft machen.

Ein kleiner Schritt, der viel Geld spart - so unkompliziert möchten Versicherungsgesellschaften gerne den Abschied von der gesetzlichen Krankenversicherung schmackhaft machen. Allerdings: Ein Wechsel in die private Krankenversicherung will wohl überlegt, denn eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht problemlos möglich, für Versicherte, die älter als 55 Jahre sind, sogar nur noch in sehr engen Ausnahmefällen möglich.

Aber warum überhaupt zurück zur GKV? Ganz einfach: Zwar ist das Leistungsspektrum häufig weiter, aber auch die Prämien für eine private Krankenversicherung steigen regelmäßig - ein Problem, von dem gerade in den letzten Jahren viele Versicherungsnehmer unangenehm überrascht worden sind. Zwar kann man dann eventuell günstigere Tarife wählen, die dann aber natürlich regelmäßig wieder mit geringeren Leistungen verbunden sind. Wer mit einem Wechsel liebäugelt, muss sich dieser Problematik bewusst sein und hinnehmen, dass der Ersparnis in jungen Jahren im Alter eine böse Überraschung folgen kann.

Selbstständige, die gern private Krankenversicherungen in Anspruch nehmen, müssen ihr Gewerbe komplett aufgeben, um das Tor zur Gesetzlichen Krankenversicherung wieder öffnen zu können; Angestellte müssen dazu mit Ihrem Gehalt unter die sogenannte Versicherungspflichtgrenze rutschen - immer vorausgesetzt, das 55. Lebensjahr ist noch nicht vollendet.

Versicherungswechsel ist also ein komplexes Thema, zu dem man unbedingt kompetenten Rechtsrat einholen sollte.

Rechtsanwalt Dr. Maubach informiert rund um alle Fragen zum Versicherungsrecht und steht für eine Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung.