POC Proven Oil Canada fordert Geld von den Kommanditisten zurück

POC Proven Oil Canada fordert Geld von den Kommanditisten zurück
10.07.2015563 Mal gelesen
Mit undurchsichtiger Begründung fordert die POC Verwaltungs GmbH von den Anlegern der POC Eins GmbH & C. KG, der POC Zwei GmbH & Co. KG, POC Growth GmbH & Co. KG, der POC Growth 2. GmbH & Co. KG sowie der POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG geleistete Ausschüttungen zurück.

Konzeptionsgemäß sollten die Fondsgesellschaften mit dem von den Anlegern eingesammelten Einlagen, 100% der Geschäftsanteile an kanadischen Objektgesellschaften erwerben. Diese Gesellschaften wiederum sollten in bestehende Öl- und Gasquellen investieren. Dabei sollten bereits die Fondsgesellschaften weit mehr Eigenkapital von den Anlegern einwerben können, als für die Übernahme der kanadischen Geschäftsanteile erforderlich war.

Verschmelzung der Objektgesellschaften

Im Juli 2013 waren die Anleger der Fondsgesellschaften aufgefordert, eine Verschmelzung der kanadischen Objektgesellschaften zu beschließen, was mit den Stimmen der Treuhänderin erfolgt ist.

Die von der Fondsverwaltung vorgeschobenen Gründe für die geplante Zusammenlegung wie Synergieeffekte und Einsparpotentiale, wurden nicht mit Berechnungen oder zumindest Schätzungen unterlegt. Nicht einmal belastbare Angaben zur derzeitigen wirtschaftlichen Lage der Fondsgesellschaften und der Zielgesellschaften wurden den Anlegern zur Entscheidungsfindung präsentiert.

Konzept gescheitert. Wo ist das Geld?

Mit der jetzigen Rückforderung der Ausschüttungen setzt die POC Verwaltungs GmbH ihren Weg der intransparenten Geschäftsführung konsequent fort. Es fehlt erneut an einem nachvollziehbaren Zahlenmaterial und einem Businessplan. Mit keinem Wort wird den Anlegern erläutert, warum ein behauptetes Liquiditätsproblem der kanadischen COGI zu einem Liquiditätsproblem der Fondsgesellschaften führen soll.

So hat die Geschäftsführung der POC Eins GmbH & Co. KG im Oktober 2009 beschlossen, aufgrund einer vermeintlich günstigen Marktsituation die ihr nach § 3 des Gesellschaftsvertrages eingeräumte Möglichkeit zu nutzen, um weitere ? 20.000.000,00 Kommanditkapital einzuwerben. Eine transparente und nachvollziehbare Erklärung für diese Verdoppelung des Kommanditkapitals erfolgte nicht. Es erfolgte keinerlei Hinweis auf den Verwendungszweck.

Wo ist dieses Geld geblieben? Wie kann die POC Verwaltungs GmbH nun das Geld der Anleger zurückfordern, ohne Rechenschaft über das von ihr zu verantwortende Geschäftsergebnis abzulegen? Nicht einmal die Frist nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB zur Aufstellung der Jahresabschlüsse hat die Geschäftsführung der Fondsgesellschaften eingehalten.

Der Hinweis der POC Verwaltungs GmbH auf die Klausel im Gesellschaftsvertrag, nach der Ausschüttungen zurückgefordert werden können, sofern die Gesellschafterversammlung diese Ausschüttungen nicht genehmigt, kann die Rückforderung nicht begründen, denn diese Genehmigung kann erst auf der nächsten Versammlung erteilt werden.

Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte warnt dringend davor, nur aufgrund des Schreibens der POC Verwaltungs GmbH die erhaltenen Ausschüttungen in der geforderten Frist zurück zu zahlen. Ansprüche auf Rückzahlung kann es nach der Rechtsprechung nur in sehr eng gefassten Ausnahmefällen geben und müssen in jedem Einzelfall geprüft werden. Für die Anleger der POC Fonds erstellen Resch Rechtsanwälte eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Kontrollrecht und Auskunftsanspruch

Die Anleger haben Anspruch auf die abschriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses und können Einsicht in die Bücher und Papiere der Fondsgesellschaft verlangen. Resch Rechtsanwälte werden diesen Anspruch auch nach § 166 Abs. 3 HGB für ihre Mandanten gerichtlich durchsetzen.

 "Resch Rechtsanwälte erwarten von der Geschäftsführung der Fondsgesellschaften lückenlose Aufklärung über den Verbleib der Anlegergelder", erklärt Rechtsanwalt Manfred Resch.