Plattform zur alternativen Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Unternehmern

Plattform zur alternativen Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Unternehmern
11.01.2016544 Mal gelesen
Am 09.01.2016 hat die EU-Kommission die neue EU-weite Online-Plattform zur alternativen Streitbeilegung gestartet.

Über ein außergerichtliches Verfahren können künftig Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern bei Online-Käufen schneller und kostengünstiger beigelegt werden. Die Online-Plattform werde zunächst für die außergerichtlichen Einrichtungen zugänglich gemacht, die als neutrale Dritte den Konfliktparteien bei der Lösungsfindung helfen werden. Ab 15.02.2016 werden dann Verbraucher und Unternehmer die Online-Streitbeilegung nutzen können.

Verbraucher, die beim Online-Kauf auf ein Problem stoßen, können künftig über die Online-Streitbeilegung eine Beschwerde in der Sprache ihrer Wahl einreichen. Der Unternehmer wird über die Plattform für Online-Streitbeilegung (OS) darüber informiert, dass eine Beschwerde über ihn anhängig ist. Der Verbraucher und der Unternehmer vereinbaren dann, von welcher Einrichtung der alternativen Streitbeilegung (AS) ihre Streitigkeit bearbeitet werden soll. Haben sie sich geeinigt, werden der gewählten AS-Einrichtung über die OS-Plattform Einzelheiten zu der Streitigkeit übermittelt.

Die nationalen AS-Einrichtungen, die gemäß den neuen Bestimmungen der AS-Richtlinie eingerichtet und der Kommission gemeldet wurden, werden an die OS-Plattform angeschlossen. Dadurch, dass die AS-Einrichtungen ihre Verfahren online und auf elektronischem Wege durchführen können, wird die Plattform zur Beschleunigung der Streitbeilegung beitragen. Für die Funktionsweise der OS-Plattform gilt eine Reihe gemeinsamer Vorschriften. Darin wird u.a. die Rolle der nationalen Kontaktstellen als OS-Berater in ihren jeweiligen Ländern geregelt. Ihre Aufgabe ist es, allgemeine Informationen über Verbraucherrechte und Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit Online-Käufen zur Verfügung zu stellen, Hilfestellung bei der Einreichung von Beschwerden zu leisten und die Kommunikation zwischen den Parteien und der zuständigen AS-Einrichtung über die OS-Plattform zu erleichtern. Zu diesem Zweck werden die OS-Berater ebenfalls elektronisch an die Plattform angeschlossen.

Quelle: EU-Aktuell v. 08.01.2016