PayPal muss nach irrtümlicher Gewinnspielzusage 500 Euro zahlen

PayPal muss nach irrtümlicher Gewinnspielzusage 500 Euro zahlen
04.12.2014556 Mal gelesen
Das Amtsgericht (AG) Jena hat PayPal verpflichtet einem Teilnehmer des Gewinnspiels„Willste? Kriegste!“ die versprochenen 500 Euro auszuzahlen (Urt. v. 14.05.2014, Az. 26 C 871/13). „Auch andere Betroffene können nun auf einen erfolgreichen Ausgang bei einer Klage gegen PayPal hoffen“, sagt IT-Anwalt Christian Solmecke.

Am 07.06.2013 verschickte PayPal an einige seiner Kunden eine E-Mail mit der diese darüber informiert wurden, dass sie bei einem Gewinnspiel("Willste? Kriegste!") für getätigte Transaktionen im Zeitraum 27.05. - 31.05.2013 gewonnen haben. Kurze Zeit später ließ PayPal jedoch verlauten, dass diese Zusage versehentlich erfolgte und erklärte die Anfechtung der Gewinnspielzusagen. Die Firma, die mit der Gewinnbenachrichtigung beauftragt wurde, habe irrtümlich beim Versand den E-Mail Verteiler für den regulären Newsletter Versand ausgewählt und somit einen wesentlich größeren Kundekreis angeschrieben. Die Gewinnbeteiligung sollte jedoch lediglich an 10 Gewinner verschickt werden.

Verbraucher haben bei Gewinnspielzusagen einen gesetzlichen Anspruch

"Grundsätzlich sind die Verbraucher bei echt aussehenden Zusagen gesetzlich geschützt und können einen Anspruch auf Auszahlung des Gewinns geltend machen", erklärt Solmecke. "§661a des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt: "Sendet ein Unternehmer Gewinnzusagen an einen Verbraucher, hat er diesem den Preis auch auszuzahlen, sofern er durch die Gestaltung der Gewinnzusage den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen habe".

Anfechtung von Gewinnspielzusagen umstritten

Unter Juristen ist umstritten, ob eine solche Gewinnzusage überhaupt wirksam angefochten werden kann. Geht man von der Ansicht aus, dass eine Gewinnzusage gar keine Willenserklärung ist, sondern eine geschäftsähnliche Handlung, dann wäre eine Anfechtung gar nicht möglich und PayPal müsste den Gewinn auszahlen.

Gericht hält Anfechtung für ausgeschlossen - PayPal muss den Gewinn auszahlen

Genau dieser Ansicht hat sich nun auch, das AG Jena angeschlossen. Nach Ansicht des Gerichts ist eine wirksame Anfechtung der PayPal Gewinnspielzusagen ausgeschlossen. PayPal muss den irrtümlich benachrichtigten Gewinnspielteilnehmern den Gewinn in Höhe von 500 Euro auszahlen. Dies würde nach Ansicht des Gerichts auch gelten, wenn man sich der Auffassung anschließt, dass eine Anfechtung hier möglich gewesen wäre. Als Begründung führt das Gericht aus, dass PayPal hier ohnehin nicht deutlich genug vorgetragen habe, warum der Empfänger der Gewinnspielmitteilung gerade nicht zu den 10 anvisierten Gewinnern des Gewinnspiels gehören sollte. Eine Anfechtung von geschäftsähnlichen Handlungen sei, wenn überhaupt, nur unter engen Voraussetzungen möglich.

"Eine richtige Entscheidung des AG Jena", findet IT-Anwalt Solmecke: "Wenn Gewinnspielmitteilungen so einfach angefochten werden könnten, würde die Intention des §661a BGB unterlaufen werden. Es kommt hier gerade auf einen effektiven Schutz der Verbraucher an".

Volltext der Entscheidung des AG Jena

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