Patientenverfügungen (PatVerfG) + Vorsorgevollmacht - Rechtliches - Hinweise - Muster - Vordrucke - Weblinks (Goßens / Berlin)
Nach langjähriger Diskussion hatte der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am 18. Juni 2009 über drei Gesetzesentwürfe abzustimmen. Das Gesetz (Drucksache 16/13314) für Patientenverfügungen (links u.a. auch zu Wikipedia) wurde beschlossen.
Bei der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses, am 04. März 2009 , hatten fast alle Sachverständigen eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung für notwendig erachtet. In Deutschland haben bereits ca. acht bis neun Millionen Menschen eine Patientenverfügung erstellt.
Das PatVerfG in Kürze:
- Schriftlich abgefasste Patientenverfügungen sind zukünftig für den behandelnden Arzt bindend.
- Der Wille des Patienten muss vorrangig bei der Anwendung lebensverlängernder Maßnahmen berücksichtigt werden.
- Wenn ein Mensch in seiner Verfügung eine bestimmte Behandlung ausschließt, muss sich der Arzt daran halten. Das gilt auch dann, wenn dadurch der Tod des Patienten die Folge ist und der Patient durch die Behandlung des Mediziner gerettet werden könnte.
- Sind sich Betreuer und Arzt nicht einig wird das Vormundschaftsgericht den Streit entscheiden müssen.
- Liegt der Patientenwille schriftlich vor, gilt dieser Wille völlig unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.
- Die Selbstbestimmung des Patienten gilt künftig auch dann, wenn er sich nicht mehr äußern kann.
Was ist zu beachten:
- Die Patientenverfügung muss schriftlich erstellt sein und mit Datum und Unterschrift versehen sein.
- Die Unterschrift von Zeugen ist nicht erforderlich aber zu empfehlen.
- Mit der Unterschrift der Zeugen sollten diese bestätigen, dass sie, die Zeugen, von der Patientenverfügung Kenntnis genommen haben und dass der Verfasser der Patientenverfügung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und unabhängig von Einflüssen Dritter unterschrieben hat.
- Die Patientenverfügung bedarf keiner notariellen Beurkundung.
- Es wird empfohlen die Verfügung jährlich auf ihren Inhalt zu überprüfen. Entspricht der Inhalt weiterhin dem Gewollten, empfiehlt es sich die Verfügung erneut, mit dem jeweils aktuellen Datum, zu unterschreiben.
- Die beste Verfügung nutzt Ihnen nur etwas, wenn sie im Bedarfsfall auch gefunden wird und vorliegt. Teilen Sie möglichst vielen Menschen mit, dass Sie eine Patientenverfügung verfasst haben und überlassen Sie Originale der Verfügung ihren nahestehenden Personen.
Tipp - Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht
Eine gute Lösung ist die Kombination mit einer Vorsorgevollmacht.
Dabei wird die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht ergänzt.
Damit ist der Bevollmächtigte dann in der Lage, den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen gegenüber den Ärzten durchzusetzen.
Die Erklärung wird dann bei der Bundesnotarkammer beim zentralen Vorsorgeregister hinterlegt, dessen Rechtsgrundlage die VRegV ist. Privatpersonen können die Vorsorgevollmacht mit dem Hinweis auf die Patientenverfügung auch online beim zentralen Vorsorgeregister melden.
Auch die Stiftung Vorsorgedatenbank archiviert online den Aufbewahrungsort Ihrer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und ggfls. Organverfügung. Die Stiftung wird von zwei Anwälten aus Dresden geführt, deren Dienstleistungen zur Prüfung der Verfügungen gleich online mitangeboten werden.
Muster, Vordrucke, Hinweise und Weblinks für Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten erhalten Sie kostenlos zur privaten Verwendung zahlreich im Internet, hier einige Beispiele:
Ärztekammer Hamburg
Essener Betreuungsvereins Buntstifte
Checkliste der Deutschen Hospiz Stiftung
Hllfen der Bundeszentralstelle Patientenverfügung des Humanistischen Verband Deutschlands
Bundesministerium der Justiz - Erklärungen - Hilfen - Musterpatientenverfügungen und Textbaussteine
Weitere Weblinks zu Mustertexten, Formularmustern, Formulierungsvorschlägen zu Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen erhalten Sie auch bei Wikipedia und beim "Wegweiser Betreuung"
Bitte beachten Sie, dass alle diese Vordrucke nur Hilfestellungen geben und Ihre individuellen Überlegungen zur Erstellung einer selbstbestimmten eigenen Verfügung nicht ersetzen . Deshalb wird die Einbindung eines vertrauten Mediziners und auch Rechtsrat empfohlen.
Burkhard Goßens
- Rechtsanwalt -
_______________
Lesehinweis: Sterbefall eines nahen Angehörigen? Was ist zu tun?
_______________
Der Autor ist Anwalt für Gesundheitsrechtund Vorsitzender des Bundesforum Gesundheitsrecht e. V..
Der vorgenannte Beitrag dient der allgemeinen Information und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen! Er stellt keine rechtliche Beratung dar. Eine Haftung aufgrund der hier gegebenen allgemeinen Hinweise ist ausgeschlossen. Diese wird nur bei individueller Beratung übernommen. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung von Rechtsanwalt Burkhard Goßens, Ahornallee 10, 14050 Berlin. vCard
Informationen zum Gesundheitsrecht http://www.gesundheitsrecht.info/
Suchworte: Erstellen einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Gesetz, Gesundheitsrecht, Hinweis, Hilfen, kostenlose, Muster, Vorlage, Formular, Vollmachten, download, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Bundestag, Patient, Anwalt, ärztliche Hilfe, anwaltliche Hilfe, Arzt, Betreuer, PatVerfG, Hinweise zur Patientenverfügung,
Bildnachweis: http://de.fotolia.com/


