Panama Papers: Selbstanzeige bei Steuerbetrug

Panama Papers: Selbstanzeige bei Steuerbetrug
27.04.2016193 Mal gelesen
Panama Papers - das Schlagwort wird für lange Zeit für Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder andere illegale Machenschaften im Steuerparadies Panama stehen, die in Zusammenhang mit Beteiligungen an Offshore-Firmen verheimlicht und dann doch veröffentlicht wurden.

Ganz davon ab, dass die Beteiligung an einer Offshore-Firma nicht illegal ist, und selbst Briefkastenfirmen nicht grundsätzlich ein Werkzeug zum Steuerbetrug sind, bleibt unterm Strich an den "Panama Papers" hängen, dass wieder einmal viele Menschen, darunter auch Prominente - der Versuchung nicht widerstehen konnten, ihr Geld in einer leider nicht zulässigen Art und Weise fern der Heimat für sich arbeiten zu lassen. Wer seinen Unternehmensgewinn in Deutschland versteuert und dann in Panama anlegt, der hat nichts zu befürchten, auch nicht, wer Steuern auf Kapitalertrag artig abführt. Problematisch wird es nur, wenn Schwarzgeldgeschäfte, Einnahmen aus undurchsichtigen Firmengeflechten, Drogengeld, Bestechungsgelder, große Kapitalerträge oder Einnahmen aus illegalen Wettgeschäften in Steueroasen wie Panama gebunkert und je nach Bedarf abgehoben werden, ohne das die national für den Eigentümer zuständige Steuerbehörde etwas davon mitbekommt oder dafür in Panama selbst Steuern gezahlt werden.

Zumindest in Deutschland bleibt der Weg zur Steuerehrlichkeit weiter unverbaut, insbesondere für die, die nicht unbedingt als Wirtschaftskriminelle, Drogenbosse, Dopingärzte oder FIFA-Bestecher auf der dunklen Seite der Macht unterwegs aktiv sind. Wer im Glauben, hier den ein oder anderen Steuereuro sparen zu können investiert hat, oder in gutem Glauben handelte, der kann durch eine freiwillige Selbstanzeige den Weg zur Steuerehrlichkeit beschreiten. Markus Jansen ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht und mit vielen Fällen in der Thematik juristisch unterwegs. Er empfiehlt, Offshore-Engagements - egal wo - von einem Experten prüfen zu lassen und gegebenenfalls die Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt in Deutschland zum Vortrag zu bringen. Jansen: "Aber erst dann wenn das Delikt 'Steuerbetrug'  unumstößlich im Raum steht!" Es muss allerdings schnell gehandelt werden: Liegt der Fall nach Veröffentlichung persönlicher Daten bereits dem Finanzamt zur Prüfung vor, dann ist leider nichts mehr zu machen und ein drastische Bestrafung wartet.

Eine Selbstanzeige wird umso komplexer, wenn die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet. In diesen Fällen kann auch der beste Steuerberater nichts mehr ausrichten und der vermeintliche Steuerbetrüger muss zwingend einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Rechtsanwalt Jansen arbeitet in Partnerschaftsgesellschaft mit dem langjährig auch in Sachen Selbstanzeige erfahrenen Steuerberater Jörg Treppner zusammen. Die doppelte Expertise unter einem Dach bietet optimale Möglichkeiten, wenn die Gefahr von Datenveröffentlichungen oder staatsanwaltlichen Ermittlungen besteht. Treppner: "Wer rechtzeitig, richtig und gut beraten agiert, kann vielen Schwierigkeiten aus dem Weg gehen!" Um eine Versteuerung der vorenthaltenen Einnahmen oder eine Zahlung der kompletten Kapitalertragssteuer kommt aber auch der ehrlichste Steuersünder nicht umhin. Eine Selbstanzeige hilft nur, juristische Konsequenzen im Rahmen zu halten.  Ganz übel wird es, wenn im Rahmen der Selbstanzeige weiter geschummelt wird. Rechtsanwälte und Steuerberater, die sich daran beteiligen, machen sich mitschuldig.

 

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AJT Jansen Treppner Schwarz & Schulte-Bromby

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