P&P Investmentgesellschaft S. L.

P&P Investmentgesellschaft S. L.
08.04.2015487 Mal gelesen
Kanzlei Dr. Greger & Collegen reicht Klage ein

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen Rechtsanwälte, München hat für einen ihrer Mandanten Klage gegen die P&P Investmentgesellschaft S. L. zum Landgericht München eingereicht. Es geht um die Rückzahlung einer Summe von über € 220.000,00.

Private Anleger konnten sich als sog. "partiarische Darlehensgeber" an der P&P Investmentgesellschaft S. L. beteiligen. Sie vergaben als Investition ein Darlehen an die P&P - im betreffenden Fall investierte der Anleger über € 270.000,00. Im Gegenzug wurde ihnen eine Verzinsung von bis zu 8 % versprochen. Nach Ablauf der Zeichnungsfrist von einem Jahr sollten die Darlehen samt Zinsen wieder an die Anleger zurückgezahlt werden.

Die Gesellschaft blieb jedoch die vertraglich geschuldete Rückzahlung größtenteils schuldig. Statt der erhofften Gesamtsumme zuzüglich Verzinsung erhielten die Anleger nur 20 % ihres Geldes zurück. Unklar ist nun, was mit den Anlegergeldern geschehen ist und warum die Gesellschaft nicht bereit ist, die geschuldeten Beträge auszuzahlen. Mit Schreiben vom Sommer 2014 teilte die Gesellschaft vage mit, sie habe ihrerseits an eine Gesellschaft namens "Company Projekt AG" Darlehen ausgegeben. Diese habe aber aufgrund interner Querelen einen Millionenbetrag nicht zurückzahlen können. Man prozessiere jedoch bereits vor dem Landgericht Memmingen, um die Rückzahlung durchzusetzen.

"Die von Herrn Stephan Werhahn geleitete Company Projekt AG ist nicht in der Lage, eine zur Rückzahlung fällige Tranche von 1,77 Millionen Euro in voller Höhe zu begleichen", so die P&P in ihrem Schreiben an die Anleger. Stephan Werhahn ist ein prominenter CDU-Politiker: langjähriges Parteimitglied, führendes Mitglied der MIT Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU - und ein Enkel des CDU-Altkanzlers Konrad Adenauer. Die Umstände, die zum Ausbleiben der Rückzahlung geführt haben, bleiben trotz der Angaben der P&P undurchsichtig.

"Die Vorgänge bei der P&P halten wir für fragwürdig. Gegenüber ihren Anlegern beruft sich die P&P auf einen sogenannten Nachrang - andere Verbindlichkeiten der P&P müssten zuerst bedient werden. Ein solcher Nachrang findet sich zwar in den Zeichnungsunterlagen. Wir haben jedoch große Zweifel an dessen rechtlicher Wirksamkeit, die Voraussetzungen dafür liegen auch überhaupt nicht vor. Die P&P verweigert daher unserer Ansicht völlig zu Unrecht die Rückzahlung der Anlegergelder. Die Einsichtnahme in die Verfahrensakten vor dem Landgericht Memmingen wurde uns verweigert. Wir haben uns daher entschlossen, für unsere Mandanten Klage einzureichen, um deren Forderungen durchzusetzen", so Kanzleiinhaber Dr. jur. Stephan Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits zahlreichen Anlegern der P&P professionelle Unterstützung bei der schnellen und effektiven Durchsetzung ihrer Interessen bietet, rät betroffenen Anlegern, sich zeitnah an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden, um prüfen zu lassen, ob auch in ihrer Angelegenheit Zahlungsansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft "Deutschlands Top-Anwälte" 2013 als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, steht betroffenen Anlegern bundesweit zur Verfügung.