Onlinekauf: Was ist zu tun, wenn der Käufer nicht zahlt?

Onlinekauf: Was ist zu tun, wenn der Käufer nicht zahlt?
02.04.2013593 Mal gelesen
Der Online-Einkauf ist bequem und erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Gleichzeitig ist festzustellen, dass Onlinekäufen häufig das Image des "Unverbindlichen" anhaftet. Hier erfahren Sie, was Sie gegen zahlungsunwillige Käufer unternehmen können.

Konsequent durchgreifen

Der Verkäufer muss dem Käufer deutlich machen, dass er den Vertragsbruch nicht stillschweigend dulden wird. Hat der Käufer auf bisherige Mahnungen nicht reagiert, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Dies ist bereits deshalb zu empfehlen, weil Ihr Anwalt prüfen kann, ob neben dem bloßen Erfüllungsanspruch auch Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung bestehen.

Kosten einer anwaltlichen Vertretung

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, werden die Kosten in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Falls Sie nicht rechtsschutzversichert sind, kommt eine Erstattung der Kosten durch den Käufer in Betracht. Damit die Anwaltskosten von dem Käufer erstattet werden, muss der Verkäufer den Käufer in Schuldnerverzug setzen. Wenn nicht bereits ein bestimmter Fälligkeitstermin ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt dies durch ein Mahnschreiben mit angemessener Fristsetzung.

Ein entsprechendes Musterschreiben können Sie hier downloaden.

Nach Fristablauf empfiehlt sich der Gang zum spezialisierten Anwalt. Gerne stehen wir Ihnen für eine weitere Beratung zur Verfügung.

Kalkulieren Sie die gesetzlichen Anwaltskosten mit unserem Kostenrechner.

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