Online- Überweisungen: Banken treffen grundsätzlich keine Pflichten zur Prüfung auf Richtigkeit!

Internet, IT und Telekommunikation
28.05.20081751 Mal gelesen

Nach einer Entscheidung des AG München (Geschäfts- Nr. 222 C 5471/07) sind Banken bei Online- Überweisungen (belegloser Überweisungsverkehr) nicht verpflichtet, Kontonummer und Empfänger, sowie die Daten der Empfängerbank zu überprüfen. Werden durch den Kunden beim Online- Banking versehentlich falsche Kontoangaben gemacht, gehen diese voll zu seinen Lasten, wenn er selber den Fehler nicht sofort bemerkt und handelt. Denn nach Ansicht des Gerichts verzichtet der Kunde beim beleglosen Zahlungsverkehr auf Datenabgleich. Die Empfängerbank trifft keine Pflicht zum Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängernamen, so dass sie den von der überweisenden Bank übermittelten Auftrag ausschließlich anhand der Kontonummer auszuführen darf.

 Die Entscheidung findet auch seine Grundlage in der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Bereits mit dem Urteil des BGH vom 15.11.2005 (Geschäfts- Nr. XI ZR 265/04) hatte dieses Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken im beleglosen Datenträgertausch (DAT- Verfahren) für wirksam befunden. Danach hat der Kunde neben der Bankleitzahl des endbegünstigten Kreditinstituts die Kontonummer des Empfängers zutreffend anzugeben.
 
Beachten Sie daher diese wichtigen Regeln bei Online- Überweisungen:
 
  • Geben Sie die Kontodaten am Computer sorgfältig ein.
  • Prüfen Sie streng Ihre Eingaben am Computer.
  • Senden Sie ihren Überweisungsauftrag erst ab, wenn die Angaben vom Computerprogramm richtig übernommen wurden.
  • Drucken Sie Überweisungen aus und Prüfen Sie die Richtigkeit der Daten
  • Haben Sie trotzdem einen Fehler gemacht, melden Sie dies unbedingt sofort Ihrer Hausbank. Falsche Überweisungen können i.d.R. vor Ausführung noch gekündigt werden (§ 676a Abs.4 BGB). Hierfür gelten allerdings strenge Fristen!

RA Habel http://www.rechtsanwalt-habel.de