Online-Händler aufgepasst: Markenprodukt-Vergleiche können unzulässig sein!

Online-Händler aufgepasst: Markenprodukt-Vergleiche können unzulässig sein!
14.01.2016253 Mal gelesen
Markenprodukte haben bei Käufern einen hohen Stellenwert. Mit ihnen verbinden sie meist eine ganz besondere Qualität. Diese Vorliebe der Kunden für Markenprodukte machen sich auch viele Händler zunutze und vergleichen ihre Artikel gern mit den beliebten Marken. Aber ist das rechtlich zulässig?

Vergleiche mit Markenprodukten anderer Hersteller sind nicht selten Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Markenhersteller betrachten derartige Vergleiche regelmäßig als Verletzung ihres Markenrechts und als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Allerdings ist es durchaus grundsätzlich erlaubt, seine eigenen Produkte mit denen anderer vergleichen - solange dieser Vergleich fair und objektiv ist.

So hat der Bundesgerichtshof erst kürzlich in einem Fall entschieden, in dem der Staubsaugerbeutel-Hersteller Swirl gegen einen Konkurrenten vorgegangen war, der seine Produkte im Internet mit "ähnlich Swirl." gekennzeichnet hatte. Swirl hatte dem Mitbewerber eine Verletzung seines Markenrechts sowie einen Wettbewerbsverstoß vorgeworfen, da dieser durch die Benutzung der Marke im Internet besser platziert worden war. Die Richter des Bundesgerichtshofs entschieden jedoch zu Gunsten des Angeklagten (Urteil vom 2. April 2015. Az.: I ZR 167/13).

Wichtig: Obwohl faire und objektive Vergleiche mit Markenprodukten grundsätzlich erlaubt sind, gibt es Fälle, in denen eine vergleichende Werbung unzulässig ist - zum Beispiel dann, wenn eine Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten bzw. zwischen den Herstellern besteht oder wenn der Ruf der Markenprodukte in unzulässiger Weise ausgebeutet wird.

Wenn Sie sich als Online-Händler rechtlich auf der sicheren Seite bewegen und keine teuren Abmahnungen riskieren wollen, sollten Sie beim Vergleich mit Markenprodukten sehr vorsichtig sein!

Haben Sie bereits eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung oder wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht erhalten?

Dann melden Sie sich umgehend in unserer Kanzlei! Wir überprüfen für Sie die Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen! Außerdem beraten wir Sie gern, wie Sie Ihre Online-Werbung künftig abmahnsicher gestalten. Kontaktieren Sie uns auch am Wochenende und an den Feiertagen - JusDirekt ist rund um die Uhr für Sie da!

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