OLG München stärkt die HRE-Kläger: Gericht rät der Bank zum Vergleich

OLG München stärkt die HRE-Kläger: Gericht rät der Bank zum Vergleich
28.05.2014346 Mal gelesen
Eine positiver Ausgang des Musterverfahrens von ehemaligen Aktionären gegen die nun verstaatlichte Immobilienbank Hypo Real Estate (kurz: HRE) vor dem OLG München wird nach Medienberichten immer wahrscheinlicher. Der 5. Senat des OLG München hat die Hoffnungen der früheren Aktionäre der Bank bestärk

Ehemalige Aktionäre klagen in diesem Verfahren gegen die HRE und werfen dieser vor, viel zu spät auf Belastungen durch die Finanzkrise im Jahr 2007 hingewiesen zu haben. Konkret lauten die Vorwürfe, die HRE habe die Risiken ihrer Wertpapierbestände vor ihrer Verstaatlichung nicht richtig bewertet und Anleger nicht zutreffend informiert. Im Zusammenhang mit der Bekanntgabe unerwartet hoher Abschreibungen im Januar 2008, mussten die damals im deutschen Leitindex Dax notierten HRE-Aktien einen massiven Kurseinbruch verzeichnen. Für die damaligen Aktionäre bedeutete dies teilweise den Verlust eines Vermögens.

 

Die ehemaligen Aktionäre fordern nun eine Entschädigung für diese massiven Kurseinbrüche in Höhe von gesamt beinahe einer Milliarde Euro. Um die Flut der Klage bewältigen zu können, hat das Gericht diese in einem Musterprozess gebündelt um zentrale Beweisfragen für alle Verfahren zu klären.

 

So geht nach Medienberichten aus neuausgewerteten Unterlagen hervor, dass die Bankführung bereits seit August 2007 Kenntnis von den drohenden Schwierigkeiten hatte. Entgegen dieser Kenntnis erklärte die HRE in einer Presseerklärung vom 03. August 2007 jedoch, dass wegen der Finanzkrise in den USA keine negativen Belastungen zu erwarten seien.

 

Sollte sich diese wissentliche Falschaussage tatsächlich bewahrheiten, so stehen die Chancen der HRE schlecht. So haben viele Anleger die Papiere der HRE gerade aus dem Grund gekauft, dass sie die Bank in der Krise für sicher hielten. Das Gericht empfahl unter diesem Aspekt beiden Seiten dringend, den teuren Streit durch den Abschluss eines Vergleiches zu beenden.