OLG Köln: Kundenbefragung per Telefon ohne Einwilligung ist unerlaubter Werbeanruf

OLG Köln: Kundenbefragung per Telefon ohne Einwilligung ist unerlaubter Werbeanruf
08.05.2015190 Mal gelesen
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 19.04.2014, Az.: 6 U 222/12 entschieden, dass ein Werbetelefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung eine unzumutbare Belästigung nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG darstellt.

Dies ist ständige Rechtsprechung. Die Besonderheit an dem vorliegenden Fall lag darin, dass die spätere Beklagte zunächst angerufen hatte um sich zu erkundigen, ob der von der Kundin gemeldete Störfall (bzgl. Telefonanschluss) behoben sei. Dabei blieb es allerdings nicht. Des Weiteren wurde eine allgemeine Umfrage zur Kundenzufriedenheit durchgeführt, basierend auf einem vorgefertigten Fragenkatalog.

Die Richter am OLG Köln bejahten einen Wettbewerbsverstoß. Die Nachfrage, ob ein von der Kundin gemeldetes technisches Problem inzwischen behoben sei, könne nicht beanstandet werden. Aus der Gesamtschau des Telefonanrufs (inkl. Kundenbefragung) ergebe sich allerdings die Unlauterkeit des Verhaltens der Beklagten. Es handle sich um einen versteckten Werbeanruf. Mangels vorheriger Einwilligung lag eine unzumutbare Belästigung gegenüber Verbrauchern vor.

In welchen Rechtsbereichen ich Sie berate:

Die Tätigkeitsschwerpunkte meiner Beratung liegen in folgenden Rechtsgebieten:

  • Internetrecht (u.a. allgemeines Internetrecht, Datenschutzrecht, eBay & Recht, Verbraucherschutz, Fernabsatzverträge und Widerrufsrecht, AGB-Prüfung und Erstellung für Online-Shops, Pflichten von Website-Betreibern, Haftung für Web-Inhalte, Links usw.
  • Urheberrecht, insbesondere Musikrecht und Fotorecht
  • Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

Insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten wegen Abmahnungen aus dem Urheberrecht (u.a. Filesharing, Fotorecht) sowie Wettbewerbsrecht verfüge ich über mehrjährige Erfahrung aus mehreren tausend Verfahren und werde u.a. bei verschiedenen Vereinen, Interessengemeinschaften und Institutionen als empfohlener Anwalt zur Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen geführt.

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Ich berate bundesweit Mandanten zu allen denkbaren Rechtsfragen aus meinen Tätigkeitsschwerpunkten. Je nach Bedarf stehe ich sowohl für eine telefonische als auch persönliche Beratung gern zur Verfügung. Auch eine unkomplizierte Abwicklung mittels E-Mail ist möglich.

Gerne werde ich auch Ihnen in Ihrem konkreten Fall anwaltliche Hilfe leisten. Natürlich werden Sie von mir vor Übernahme der Angelegenheit über die voraussichtlich anfallenden Kosten informiert. Je nach Umfang der Tätigkeit rechne ich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder vereinbare mit Ihnen ein faires Pauschal- oder Stundenhonorar.

 

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