OLG Hamm: Widerruf auch nach vorzeitiger Ablösung des Darlehens möglich

OLG Hamm: Widerruf auch nach vorzeitiger Ablösung des Darlehens möglich
09.07.2015174 Mal gelesen
Liegt eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vor, kann ein Darlehensvertrag auch dann noch widerrufen werden, wenn er bereits vorzeitig abgelöst wurde. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 25. März 2015 entschieden (Az.: 31 U 155/14).

Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine von den Parteien vereinbarte Aufhebung eines Verbraucherdarlehensvertrages der späteren Ausübung des Widerrufsrechts des Darlehensnehmers nicht entgegenstehe. "Im Klartext heißt das: Ein Darlehen kann auch dann noch widerrufen werden, wenn es bereits vorzeitig abgelöst und eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt wurde. Das schärfste Argument der Banken, nämlich die Verwirkung des Widerrufsrechts, sticht nicht. Die Bank kann sich nicht auf Vertrauensschutz berufen, da sie die Situation durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung selbst herbeigeführt hat", erläutert Rechtsanwalt Hauke Maack aus Recklinghausen.

In dem Fall vor dem OLG Hamm hatte ein Verbraucher auf Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von rund 6.000 Euro geklagt. Er hatte mit der beklagten Bank im Jahr 2009 Darlehensverträge abgeschlossen und diese später vorzeitig abgelöst. Im November 2013 zog er den viel zitierten "Widerrufs-Joker", da er nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt worden war. Das Landgericht Essen erkannte zwar die fehlerhafte Widerrufsbelehrung, wies die Klage aber mit der Begründung ab, dass das Widerrufsrecht verwirkt sei.

Das OLG Hamm entschied jedoch anders. Die beklagte Bank könne sich nicht auf Vertrauensschutz berufen. Denn durch ihre fehlerhafte Widerrufsbelehrung habe sie Möglichkeit des Widerrufs erst geschaffen. Dabei sei es unerheblich, dass das Darlehen vorzeitig abgelöst wurde. Der Widerruf sei weiter möglich, da keine korrekte Widerrufsbelehrung vorlag. Zudem hätte die Bank ohne Schwierigkeiten die fehlerhafte Belehrung erkennen und dementsprechend nachbelehren können. Die Bank muss die Vorfälligkeitsentschädigung zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz an den Kläger zahlen. Eine Revision ließ das OLG nicht zu.

"Das OLG Hamm hat die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs konsequent fortgesetzt. Wurde ein Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt, kann das Darlehen auch weiterhin widerrufen werden, da die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde", erklärt Rechtsanwalt Maack.

 

Mehr Informationen: http://www.maack.de/kapitalanlagerecht/bankrecht/bankrecht-kredit.html

 

Maack Rechtsanwälte

Königswall 28

45657 Recklinghausen

 

Tel.: 0 23 61 - 925 50

Fax: 0 23 61 - 570 38

www.maack.de

  

MAACK Recht & Steuern hat sich auf die Gebiete Kapitalanlagerecht, Bankrecht, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und Gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert. Zu jedem dieser Gebiete erreichen Sie einen fachlich versierten Rechtsanwalt. Die Kanzlei ist sowohl rechtlich, als auch steuerrechtlich ausgerichtet. Durch die Verzahnung von rechtlicher und steuerrechtlicher Bearbeitung können Problemstellungen ganzheitlich bearbeitet werden. Problemstellungen, die sowohl die Rechtsberatung, als auch die Steuerberatung betreffen, können daher nachhaltig gelöst werden. Rechtsberatung wird seit mehr als 25 Jahren durchgeführt.

Die Kanzlei ist an drei Standorten vertreten, in Recklinghausen (NRW), Chemnitz (Sachsen) und Hamburg. Besprechungstermine werden darüber hinaus auch in Essen, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, und München wahrgenommen. Die Kanzlei ist Mitglied in der Advounion, einem Verbund von rund 2.000 Rechtsanwälten. Durch MAACK Recht & Steuern werden sowohl Einzelverfahren, als auch Großverfahren betreut. So wurden Großverfahren mit bis zu 500 Vorgängen gegen ein Anlageunternehmen betreut. Die Betreuung geschädigter Kapitalanleger führen wir seit 1991 durch und sind daher im Bereich der fehlgeschlagenen Kapitalanlagen wohl eine der am längsten tätigen Kanzleien in Deutschland. Zu den Großverfahren , die wir betreut haben bzw. laufend betreuen, gehören u.a. Göttinger Gruppe, WBG (Wohnungsbaugesellschaft Leipzig), S & K, INFINUS, PROKON