OLG Hamm: Online-Händler braucht gestohlene Ware nicht neu zu liefern

Internet, IT und Telekommunikation
24.08.2011489 Mal gelesen
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass der Versandhändler normalerweise keine auf dem Transportweg entwendete Ware ersetzen muss. Gleichwohl braucht der Kunde gewöhnlich nicht auf die Rückerstattung des Kaufpreises zu verzichten.

Im vorliegenden Fall hatte ein Kunde bei einem Versandhändler übers Internet hochwertige Goldmünzen und Silbermünzen erworben. Nachdem er den Kaufpreis bezahlt hatte, wurde ihm die Ware wie vereinbart zugeschickt. In dem zugesendeten Karton befanden sich jedoch nur die bestellten Silbermünzen, weil ein Dieb ihn auf dem Transportweg geöffnet und die Goldmünzen entnommen hatte. Der verärgerte Kunde verlangte die Neulieferung. Das Landgericht Bielefeld gab der Klage des Kunden zunächst statt. Daraufhin ging der Online-Händler in Berufung und bekam Recht.

 

Das Oberlandesgericht Hamm wies die Klage des Kunden ab. Es entschied mit Urteil vom 24.05.2011 (Az. I-2 U 177/10), dass der Verkäufer vorliegend nicht zur erneuten Lieferung der Goldmünzen verpflichtet ist. Maßgeblich ist, dass der Händler durch die Aufgabe der Sendung alles von seiner Seite getan hat. In einem solchen Fall wird er nach § 275 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 243  BGB von seiner Verpflichtung zu einer Lieferung befreit. So war es hier, weil ein Dritter die Goldmünzen erst auf dem Transportweg entwendet hat.

 

Allerdings muss der Händler hier gem. § 474 Abs. 2 BGB den bereits vom Kunden entrichteten Kaufpreis erstatten, weil es sich hier um einen sogenannten Verbrauchsgüterkauf handelt. Ein Verbrauchsgüterkauf zeichnet sich dadurch aus, dass es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt.

 

Anders ist das bei einem Kunden, der eine Sache in seiner Eigenschaft als Unternehmer erworben hat. Hier steht dem Verkäufer trotz des Verlustes der Sache auf dem Transportweg der Verkaufspreis zu. Dies ergibt sich aus der Vorschrift des § 447 Abs. 1 BGB, die lediglich beim Verbrauchsgüterkauf keine Anwendung findet.