OLG Düsseldorf: Post braucht kein PostIdent für 1&1 durchführen

Internet, IT und Telekommunikation
03.02.2012587 Mal gelesen
Aus einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf ergibt sich, dass die Deutsche Post AG ihren Konkurrenten nicht ohne Weiteres das Post-Ident-Verfahren anbieten muss.

Die Deutsche Post AG bietet ihren Kunden im Rahmen des sogenannten PostIdent Verfahrens eine Überprüfung der Identität von dritten Personen. Diese Dienstleistung wollten auch die die 1&1-Internet AG und die 1&1 Mail & Media GmbH für den Aufbau von einem sicheren E-Mail-Dienst (De-Mail) in Anspruch nehmen. Doch die Deutsche Post wollte da nicht mitmachen und begründete das damit, dass sie bezüglich dieses Angebotes im Wettbewerb zueinander stehen würden. Hiermit waren jedoch die beiden Konkurrenten nicht einverstanden und zogen vor Gericht. Sie waren der Ansicht, dass die Ablehnung rechtswidrig ist.

Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf wies mit Urteil vom 30.11.2011 (Az. VI-U (Kart) 14/11) deren Klage ab. Die Richter begründeten das damit, dass die Deutsche Post vorliegend weder missbräuchlich noch diskriminierend ihre Marktmacht ausgenutzt hat. Dies ergibt sich daraus, dass die Firmen auf einen anderen leistungsfähigen Dienstleister zurückgreifen konnten. Von daher besteht kein Kontrahierungszwang.

Das sog. Post-Ident-Verfahren ist übrigens auch für Online-Händler von Bedeutung. Das gilt vor allem, soweit Sie altersbeschränkte Produkte vertreiben.

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