OLG Braunschweig bestimmt von TILP vertretene Klägerin zum Musterkläger gegen Volkswagen

OLG Braunschweig bestimmt von TILP vertretene Klägerin zum Musterkläger gegen Volkswagen
08.03.2017203 Mal gelesen
VW-Dieselgate/Anlegerklagen: OLG Braunschweig hat eine von TILP Litigation vertretene institutionelle Klägerin zum Musterkläger im KapMuG-Musterverfahren gegen die Volkswagen AG bestimmt – Sechs-Monatsfrist für „Anspruchsanmeldung“ zur Verjährungshemmung läuft – Verjährung droht zum 23. Mai 2017

Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig hat mit heutigem Beschluss unter dem Aktenzeichen 3 Kap 1/16 in dem von der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft (TILP) im Oktober 2015 initiierten Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Volkswagen AG wegen der Anlegerklagen im Fall Dieselgate den Musterkläger bestimmt. Das OLG hat dafür eine von der TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP Litigation), der Schwesterkanzlei von TILP, beim LG Braunschweig vertretene institutionelle Klägerin ausgewählt. Näheres hierzu kann der Pressemitteilung der TILP Litigation vom heutigen Tag entnommen werden.

Sechs-Monatsfrist für "Anspruchsanmeldung" zur Verjährungshemmung läuft

Auch für all diejenigen Anleger und Investoren, die bislang noch nicht geklagt haben, ist die Bestimmung des Musterklägers ein wichtiger Verfahrensschritt. Mit Bekanntmachung des Musterklägers im Klageregister des Bundesanzeigers beginnt die sechsmonatige Frist für die gerichtliche Registrierung der sogenannten "Anmeldung" zu laufen.

"Die Anspruchsanmeldung ist gerade für kostensensible private Anleger in VW- oder Porsche-Aktien oder in derivativen Finanzinstrumenten, wie zum Beispiel Zertifikate oder Optionsscheine, interessant. Hierbei handelt es sich um ein sehr kostengünstiges Verfahren, welches auch "Kleinanlegern" die Möglichkeit bietet, von dem Musterverfahren zu profitieren und ihre Schäden geltend zu machen, ohne die Kostenrisiken eines normalen Gerichtsverfahrens einzugehen", erläutert TILP-Anwalt Marvin Kewe. Wichtig ist, die Anmeldung - für die das Gesetz zwingend die Beauftragung eines Rechtsanwaltes vorsieht - über eine auf das Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei vorzunehmen, damit die Ansprüche korrekt und umfänglich bei Gericht erfasst werden. TILP vertritt in den Dieselgate-Verfahren über 1.800 private Anleger. TILP empfiehlt allen Anlegern, die sich noch nicht für die Geltendmachung ihrer Schadensersatzansprüche entschieden haben, nunmehr zeitnah zu handeln.

Verjährung droht zum 23. Mai 2017

Geschädigte Anleger sollten unbedingt auf eine mögliche Verjährung achten. Diese könnte für einen wesentlichen Teil der Ansprüche bereits vor Ablauf der Anmeldefrist, nämlich zum 23. Mai 2017 eintreten.

"Die Frage einer möglichen Verjährung ist ein wichtiger Gegenstand des Musterverfahrens, denn die Volkswagen AG hat bereits die Einrede der Verjährung vor Gericht erhoben. Wir raten den Betroffenen daher, die erforderlichen Verfahrensschritte sehr zeitnah einzuleiten. Bereits am 23. Mai 2017 drohen die besonders gut gelagerten Ansprüche aus den §§ 37b, c des alten Wertpapierhandelsgesetzes zu verjähren. Wer noch unentschlossen ist sollte sich daher jetzt informieren und handeln", empfiehlt TILP-Anwalt Axel Wegner.

Weitere Informationen für Anleger

TILP hat eine Plattform unter www.vw-klage.de eingerichtet, auf der sich geschädigte Anleger und Investoren kostenfrei registrieren können um weitere Informationen erhalten.

Kontakt

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Axel Wegner | Rechtsanwalt
Marvin Kewe | Rechtsanwalt
Einhornstraße 21
D-72138 Kirchentellinsfurt
Telefon: 49-7121-90909-0
Telefax: 49-7121-90909-81
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