OfficeDirect - Zahlungsaufforderung

Zivilrecht, Prozess und Zwangsvollstreckung
10.09.20144652 Mal gelesen
Die OfficeDirect fordert in englischer Sprache für angebliche Softwareprogramme 580,-€. Überweisen Sie diesen Betrag nicht vorschnell. Erst durch die Zahlung des geforderten Betrages kommt der von der OfficeDirect begehrte Vertrag zustande.

Es sind uns Schreiben der OfficeDirect vorgelegt worden. In den in englischer Sprache abgefassten Schreiben wird zur Zahlung eines Betrages von 580,-€ aufgefordert. Sonderbar an dem Schreiben der OfficeDirect mutet bereits an, dass diese vorgibt, eine Postfachadresse in Niederaula zu unterhalten, Ihr Firmensitz jedoch in Spanien belegen ist. Das Schreiben der OfficeDirect erweckt den Eindruck einer Rechnung. Erst in den der Rechnung beigefügten "Terms and Conditions" findet sich der Hinweis, dass es sich bei dem Schreiben um ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages handelt. Die 580,-€ werden für "Office Suite, Win, 12 Business, Pro" begehrt. Mit dem Produktnamen soll vermutlich suggeriert werden, dass es sich um eine Microsoft-Office-Lizenz handelt. Dieses ist unseren Erachtens jedoch nicht der Fall.

Wir empfehlen Ihnen, das Angebot der OfficeDirect nicht ungeprüft anzunehmen und den Betrag von 580,-€ zu regulieren. Selbst wenn Sie den Betrag bereits entrichtet haben sollten, ist es nicht zu spät. Wir sind Ihnen gerne behilflich, das Vertragsverhältnis wegen arglistiger Täuschung anzufechten und die erbrachte Zahlung für Sie zurückzufordern.