Ob Schadensersatz oder Gewährleistung: Ihre Rechte im VW-Abgasskandal

Kauf und Leasing
10.11.2015250 Mal gelesen
Die Hiobsbotschaften im VW-Abgasskandal brechen für Verbraucher nicht ab. Es vergeht kein Tag ohne neue Erkenntnisse und Meldungen. Welche Optionen haben Verbraucher jetzt? Ob Schadensersatzansprüche oder Gewährleistungsrechte, wir besprechen im folgenden Artikel Ihr gutes Recht!

Der VW-Abgasskandal weitet sich immer weiter aus und betrifft nun auch Fahrzeuge der Luxusklasse. Überprüfungen der amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA ergaben, dass ebenso V6-Dieselfahrzeuge des Herstellers mit einer Manipulationssoftware ausgestattet wurden. Doch nicht nur Volkswagen ist von dem Skandal betroffen - auch Porsche und Audi stehen laut neuesten Presseberichten unter Verdacht.

Als Folge dieser Berichterstattung stellte Porsche den Verkauf von Dieselfahrzeugen des Typs Cayenne in Nordamerika vorerst ein, betroffen von den Manipulationen sind Modelle der Jahre 2014 bis 2016.

Doch zu diesem bereits bekannten Tatbestand kommen nun noch die falschen CO2-Zertifikate hinzu. Inzwischen räumte der Volkswagen-Konzern die Betrugsfälle bezüglich der Manipulationen im Zuge der Typenzulassung der Blue-Motion-Modelle ein, von denen rund 800.000 Fahrzeuge betroffen sind. In diesen Fällen können laut Einschätzung der internen Revision des Unternehmens sowohl technische Defekte wie auch Eingriffe in die Software ausgeschlossen werden, es handelt es sich somit klar um betrügerische Angaben. Ein Ende dieses Skandals ist derzeit nicht absehbar und die Verunsicherung der Kunden dementsprechend groß. Wir empfehlen in jedem Fall die Beratung durch einen fachlich versierten Anwalt.


Betrug & Manipulation: Ihr gutes Recht


Da Volkswagen mit Schadenersatzsansprüchen hinsichtlich Mangel oder Wandlung durch die betroffenen Kunden rechnet, wird diesbezüglich ein wirtschaftliches Risiko für den Konzern in Höhe von rund 2 Milliarden Euro erwartet. Befürchtet werden ebenso Steuernachforderungen der Finanzämter, da die Berechnung der Kfz-Steuer auf den falschen CO2-Angaben beruht. Diese finanziellen Belastungen sind für die betroffenen Käufer unzumutbar, da im Hinblick auf die falschen CO2-Zertifikate weder eine technische Änderung noch eine Nachbesserung vorgenommen werden kann.

Falls eine Nachbesserung lediglich angekündigt und eine Ausführung nicht absehbar bzw. unmöglich ist, können Kunden unter gewissen Umständen eine Fahrzeug-Neulieferung (ggf. auch ohne Nutzungsersatz) verlangen, solange die gesetzlich geregelten Gewährleistungsrechte (24 Monate/2 Jahre) Bestand haben. Die Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder für einen Rücktritt vom Vertrag ist, dass bei dem erworbenen Fahrzeug eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft fehlt oder ein Mangel besteht. Ebenfalls denkbar sind Ansprüche aufgrund eines Wertverlustes durch die Anwendung der umstrittenen Software.

Hierbei würde es sich um einen sogenannten merkantilen Minderwert handeln. Der § 434 BGB nennt unterschiedliche Arten von Sachmängeln. Weiterhin regelt der Gesetzgeber in § 437 BGB die Rechtsfolgen bei Sach- sowie Rechtsmängeln im Kaufrecht. Neben der Nacherfüllung, der Kaufpreisminderung und dem Schadenersatz anstatt Leistung ist auch der Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie der Rücktritt vom Vertrag denkbar. Sollten Sie zu diesem betroffenen Personenkreis gehören, ist aufgrund der einzuhaltenden Fristen schnelles Handeln von Vorteil.


Bei der im Augenblick bestehenden Sach- und Rechtslage ist anwaltliche Hilfe unbedingt erforderlich. Aus diesem Grunde bieten wir betroffenen oder in der Sache verunsicherten Verbrauchern eine kostenlose Prüfung ihrer Vertragsunterlagen. 

Nach einer ersten Sichtung klären wir in einem kostenfreien Erstgespräch, welche rechtlichen Ansprüche Sie haben, welche Erfolgsquote zu erwarten ist und wie das weitere Vorgehen aussehen kann. Wir freuen uns auf Sie!