Nur noch wenige Wochen Widerruf von Krediten bei der SEB wegen Verwendung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen möglich

Nur noch wenige Wochen Widerruf von Krediten bei der SEB wegen Verwendung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen möglich
27.05.2016228 Mal gelesen
SEB verwendete jahrelang fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Deshalb noch bis zum 21.6.2016 Darlehensvertrag mit Hilfe der Kanzlei Werdermann | von Rüden widerrufen und viel Geld sparen.

Nur noch wenige Wochen Widerruf von Krediten bei der SEB wegen Verwendung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen möglich

Lange Zeit entstand in Fällen, in denen Kreditinstitute ihre Kunden fehlerhaft über deren Widerrufsrecht informierten, wie die SEB dies vor allem im Jahr 2007 tat, ein sog. "ewiges" Widerrufsrecht dergestalt, dass eine Widerrufsfrist nicht zu laufen begann. Noch Jahre nach Vertragsschluss konnten Kreditnehmer ihren Darlehensvertrag daher widerrufen. Wohl auf Betreiben der Bankenlobby hin wurde das Gesetz Anfang 2016 dahingehend geändert, dass nunmehr in solchen Fällen eine absolute Widerrufsfrist zu laufen beginnt, die nur etwas über ein Jahr läuft. Für die Ausübung des Widerrufsrechts in Altfällen hat der Gesetzgeber als letztmöglichen Tag den 21.6.2016 vorgesehen. Dementsprechend ist ein Widerruf in diesen Fällen nur noch wenige Wochen lang möglich.

 

Kunden der SEB können durch Widerrufsjoker Tausende Euro sparen

Aber auch ein Widerruf in diesen letzten Wochen kann sich für Kunden der SEB und die Kunden anderer Kreditinstitute gehörig lohnen. Sie können auf diese Weise Tausende Euro sparen, weshalb ein solcher später Widerruf mittlerweile unter Juristen auch als "Widerrufsjoker" bezeichnet wird: Mit dem Widerruf verwandelt sich der Darlehensvertrag in ein sog. Rückgewährschuldverhältnis, wird rückabgewickelt. Dadurch lässt sich eine regelmäßig für den Fall einer Vertragskündigung vereinbarte Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden und so der Weg für eine wirtschaftlich sinnvolle Umschuldung ebnen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die SEB bereits erhaltene Zinsen ihrerseits verzinst zurückzahlen muss.

 

Keine Gesetzlichkeitsfiktion wegen Abweichungen von Musterwiderrufsbelehrung des Gesetzgebers für SEB

Weil die SEB in ihren Widerrufsbelehrungen von den Musterwiderrufsbelehrungen des Gesetzgebers abwich, gilt für ihre Belehrungen keine sog. Gesetzlichkeitsfiktion, die eine Fehlerzurechnung unmöglich machen würde. Denn diese soll nur solche Kreditinstitute schaffen, die unbesehen und im guten Glauben an das Schaffen des Gesetzgebers dessen Ergüsse übernommen haben. Sobald ein Kreditinstitut aber eigenmächtig (auch nur kleinste redaktionelle) Änderungen vornimmt, muss es für Fehler in den Belehrungen einstehen und die Konsequenzen tragen. Die SEB schrieb bspw. in ihren Widerrufsbelehrungen, der "Der Lauf der Frist beginnt" statt wie vorgesehen "Die Frist beginnt". Sie verwendete auch mehr Zwischenüberschriften als das Muster vorsah und ließ die Abschlusszeile aus Ort, Datum und Unterschrift weg. Daher sind der SEB Fehler ihrer Belehrungen zurechenbar.

 

Widerrufsbelehrungen der SEB enthalten nur unvollständige Informationen über eigene Verpflichtungen im Widerrufsfall

Am meisten sticht hervor, dass die SEB nur auf die Verpflichtung des Kreditnehmers zur Rückgewähr etwaig erhaltener Leistungen hinwies. Ihre eigenen Verpflichtungen im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden verschwieg sie völlig. Auf Verbraucher kann eine derart einseitige Belehrung eine durchaus abschreckende Wirkung haben, wenn ihnen nur die Nachteile eines solchen Widerrufs, nicht aber die Vorteile, ausdrücklich mitgeteilt werden. Eine Widerrufsbelehrung hat aber gerade den Sinn umfassend über die Widerrufsfolgen aufmerksam zu machen, damit der Verbraucher genau weiß, was im Falle eines Widerrufs passiert. Diesen Ansprüchen entsprechen die Widerrufsbelehrungen der SEB jedenfalls nicht, weshalb sie fehlerhaft sein dürften.

 

Exzellente kostenlose Erstberatung durch Experten der Kanzlei Werdermann | von Rüden beim Widerruf von Krediten bei der SEB noch heute anfordern

Kunden der SEB sollten wegen der Kürze der verbleibenden Zeit und der Wichtigkeit einer ausführlichen Einzelfallprüfung noch heute Rechtsrat für die Planung ihres Widerrufs gegenüber der SEB suchen. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet in Fällen, in denen Kreditnehmer mutmaßlich fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen an. Die Experten der Kanzlei Werdermann | von Rüden können sich bei der Beratung im Einzelfall auf ihr in etlichen bundesweit geführten Verfahren angeeignetes Wissen und Gespür verlassen und so die individuell sinnvollste Lösung erarbeiten. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung

 

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

 
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  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
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  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
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