Nützliche Tipps rund ums Thema Abfindung

Nützliche Tipps rund ums Thema Abfindung
14.01.2016219 Mal gelesen
Ist Ihnen Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt worden? Dann sollten Sie sich unbedingt um eine angemessene Abfindung kümmern!

Fakt ist: Arbeitgeber äußern sich in aller Regel nicht von sich aus zum Thema Abfindung. Und auch Sozialpläne mit konkreten Abfindungsregelungen sind eher die Ausnahme. Wer nach einer Kündigung eine gute Abfindung bekommen möchte, muss also selbst entsprechende Schritte einleiten. Mittel der Wahl ist hier die sogenannte Kündigungsschutzklage.

Achtung: Nach Erhalt Ihrer Kündigung drängt die Zeit! So müssen Sie innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der Kündigung aktiv werden und eine etwaige Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Ansonsten ist die Kündigung wirksam und die meisten Ihrer Rechte können nicht mehr durchgesetzt werden. Beachten Sie also unbedingt die vorgeschriebene dreiwöchige Frist!

Sollte Ihr Arbeitgeber mehrere Kündigungen ausgesprochen haben, müssen Sie alle per Kündigungsschutzklage angreifen - selbst wenn diese den gleichen Wortlaut haben.

Da fast alle Kündigungsschutzprozesse durch Vergleich enden, lohnt es sich auf jeden Fall, zu klagen. Fast immer ist der ehemalige Arbeitgeber bereit, das Arbeitsverhältnis mit einer Abfindung einvernehmlich zu beenden.

In der Regel liegt die zu erwartende Abfindung über den Klagekosten, so dass eine Klage auch ohne Rechtsschutzversicherung möglich ist. Einkommensschwache Personen können ggf. Prozesskostenhilfe beantragen.

Wollen auch Sie sich eine angemessene Abfindung sichern?

Dann kontaktieren Sie uns in unserer Kanzlei! Wir helfen Ihnen gern weiter und prüfen für Sie, welche Erfolgsaussichten eine Kündigungsschutzklage in ihrem Fall tatsächlich hat.

Unsere Kanzlei ist täglich für Sie erreichbar - auch an den Wochenenden und an Feiertagen.

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