Nordcapital Immobilienfonds Niederlande 5 – Verluste für die Anleger

Nordcapital Immobilienfonds Niederlande 5 – Verluste für die Anleger
02.09.2015382 Mal gelesen
Für die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Nordcapital Immobilienfonds Niederlande 5 geht die Beteiligung verlustreich zu Ende. Die Fondsimmobilien wurden offenbar verkauft.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Investitionsobjekte des Nordcapital Immobilienfonds Niederlande 5 waren drei Bürohäuser in den Niederlanden. Wie "fonds professionell" online berichtet, wurden die drei Objekte in Amersfoort, Weert und Deventer nun verkauft. Durch den Verkauf ist voraussichtlich eine insolvenzfreie Abwicklung der Gesellschaft möglich. Die Anleger profitieren nicht vom Verkaufserlös.

Das Emissionshaus Nordcapital hatte den Immobilienfonds Niederlande 5 im Jahr 2004 aufgelegt. In den Anfangsjahren entwickelte sich die Beteiligung erfreulich. Doch 2011 war damit Schluss. Die Ausschüttungen blieben deutlich hinter den prospektierten Erwartungen zurück. Im vergangenen Jahr wurde schließlich beschlossen, die Fondsimmobilien zum bestmöglichen Preis zu verkaufen, da bestehende Kreditverträge ausliefen und keine Anschlussfinanzierung mehr gelungen ist. Nach dem Verkauf der Immobilien bleiben für die Anleger unterm Strich deutliche finanzielle Verluste.

Auf diesen Verlusten müssen sie aber nicht zwangsläufig sitzen bleiben. Sie haben auch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Schadensersatzansprüche können beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Vielfach wurden Immobilienfonds in den Beratungsgesprächen als das berühmte "Betongold" also als sichere und renditestarke Geldanlage dargestellt. Tatsächlich sind Immobilienfonds aber spekulative Kapitalanlagen mit etlichen Risiken. Dazu zählen etwa schwankende Entwicklungen auf den Immobilienmärkten, fallende Mietpreise, Leerstände oder erhöhter Sanierungsbedarf der Immobilien. Durch diese und andere Faktoren kann die Wirtschaftlichkeit eines geschlossenen Immobilienfonds beeinträchtigt werden. Da die Anleger mit ihren Anteilen in der Regel unternehmerische Beteiligungen erwerben, tragen sie auch unternehmerisches Risiko. Am Ende kann der Totalverlust der Einlage stehen. Über diese Risiken hätten sie in den Beratungsgesprächen umfassend aufgeklärt werden müssen.

Darüber hinaus hätten vermittelnde Banken auch über ihre Rückvergütungen aufklären müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offen gelegt werden, damit der Anleger das Provisionsinteresse der Bank erkennen kann.

Wurden Risiken oder Kick-Backs verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/immobilienfonds.html