Nichteigentümer als Beirat ?

Bauverordnung Immobilien
11.06.20073091 Mal gelesen

FRAGE:   Vor einigen Jahren zogen meine Freundin und ich in eine Eigentumswohnung, sie ist als alleinige Eigentümerin eingetragen, ich habe ein Wohnrecht auf Lebenszeit. Auf einer Eigentümerversammlung wurde ich nun in den Beirat gewählt. Geht das? Darf ich die Interessen aller Eigentümer vertreten, auch wenn ich nicht Eigentümer bin?

ANTWORT:   Manche Teilungserklärungen erlauben die Wahl eines Nicht-Eigentümers in den Verwaltungsbeirat. Ansonsten geht das Gesetz (§ 29 Absatz 1 WEG) davon aus, dass der Verwaltungsbeirat aus drei WohnungsEIGENTÜMERN besteht. Davon kann in der Eigentümerversammlung aber abgewichen werden und sowohl eine andere Anzahl bestimmt, als auch ein Nicht-Eigentümer durch Stimmenmehrheit gewählt werden. Ein einzelner Wohnungseigentümer kann diesen Beschluss jedoch innerhalb eines Monats anfechten. Dann bestimmt das Gericht, wie der Beirat zusammenzusetzen ist.