Nicht entfernte Hundehaufen in Garten von gekaufter Eigentumswohnung stellen Sachmangel dar

Nicht entfernte Hundehaufen in Garten von gekaufter Eigentumswohnung stellen Sachmangel dar
26.02.2017145 Mal gelesen
Auch diese Art Sachmangel erfordert eine Nachfristsetzung an den Verkäufer zur Mängelbeseitigung

Nicht entfernte Hundehaufen in Garten von gekaufter Eigentumswohnung stellen Sachmangel dar

Dies hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 13.04.2016 (171 C 15877/15) entschieden

Folgendes war passiert:

Der Kläger hatte im Dezember 2014 in München eine Eigentumswohnung mit Gartenanteil vom Beklagten "wie besichtigt" erworben. Dieser hatte seinem Hund in der Vergangenheit gelegentlich gestattet, sein großes Geschäft im Garten zu verrichten.

Nach Abtauen der Schneedecke Mitte Januar 2015 wurden diverse Hundehaufen im Garten sichtbar. Mitte März 2015 holte der Kläger ein Angebot einer Gartenbaufirma zur Reinigung des Gartens ein.

Der Kläger verlangte von dem Beklagten Zahlung von Kosten in Höhe von 3.500 EUR für die Reinigung des Gartens und Abtragung des Oberbodens und erhob Klage, nachdem jener die Zahlung abgelehnt hatte.

Die Klage war erfolglos. Zwar stelle eine Vielzahl von Hundehaufen einen Sachmangel dar, so das Gericht. Jedoch hätte der Kläger den Beklagten zunächst zur Entfernung der Haufen auffordern und hierfür eine entsprechende Nachfrist setzen müssen.

Zudem habe der Kläger die Beseitigung zu spät veranlasst. Er habe quasi zugesehen, wie der Kot nach und nach im Erdreich versickere. Für den hierdurch entstandenen Folgeschaden müsse der Kläger selbst einstehen.

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