Newsletter zum Jahreswechsel für die Gesundheitswirtschaft

Fachartikel aus dem Bereich Gesundheit, Arzthaftung und Krankenversicherung - 24.12.2009 - 983 mal gelesen.
1. Präqualifizierung (§ 126 Abs. 1a SGB V) 2. Vertragsloser Zustand ab 1. Januar 2010 für Leistungserbringer nach § 126 SGB V 3. Ausschreibungspflicht für Verträge der Gesetzlichen Krankenversicherung und Beitrittsrecht zu bestehenden Verträgen 4. Depotverbot und Zusammenarbeit mit Ärzten und medizinischen Einrichtungen (§ 128 SGB V)


Newsletter

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Jahr 2009 neigt sich dem Ende entgegen und der Jahreswechsel soll an dieser Stelle Anlass sein für eine Rückschau wie auch einen Ausblick auf die zu erwartenden Veränderungen. Gerade werden die Folgen des GKV-WSG und des GKV-OrgWG verdaut, da werfen erneute Veränderungen ihre Schatten voraus. Diese werden sicherlich geprägt sein von den geplanten Veränderungen der neuen Regierungskoalition, die sich bislang in weiten Teilen nur sehr mittelbar aus dem Koalitionsvertrag herauslesen lassen. Andere Ansatzpunkte in einem vom Kostendruck gekennzeichneten Sektor konkretisieren sich gerade, wie die Pläne zur Abkoppelung der Gesundheitskosten in der Gesetzlichen Krankenversicherung zeigen.Für diese anstehenden Veränderungen und das Jahr 2010 wünschen Ihnen die Rechtsanwälte und Mitarbeiter der Kanzlei Burkard Goßens alles Gute sowie Zuversicht und Vertrauen in die eigenen Kompetenzen. Last but not least wünschen wir allen Beziehern dieses Newsletters frohe Festtage

Ihre
Rechtsanwaltskanzlei Burkhard Goßens (vCard)
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Die Entscheidung des Bundessozialgericht - B 3 KR 20/08 R -
Digitale Hörgeräte sind von der gesetzlichen Krankenversicherung, trotz der Festbeträge,  für schwer Hörgeschädigte voll zu bezahlen.
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Weitere Informationen zum Gesundheitsrecht unter http://www.gesundheitsrecht.info/

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