Neues VW-Abgasskandalurteil : Landgericht Offenburg verurteilt Händler zur Neulieferung

Neues VW-Abgasskandalurteil : Landgericht Offenburg verurteilt Händler zur Neulieferung
23.03.2017174 Mal gelesen
Gute Zeiten für geschädigte Autokäufer! Mit einem Sensations-Urteil vom 21.03.2017 stellte sich das Landgericht Offenburg, 3 O 77/16 (nicht rechtskräftig) nun wie viele Gerichte zuvor auch auf die Seite der Verbraucher.

Düsseldorf, 22.03.2017-

Gute Zeiten für geschädigte Autokäufer! Mit einem Sensations-Urteil vom 21.03.2017 stellte sich das Landgericht Offenburg, 3 O 77/16 (nicht rechtskräftig) nun wie viele Gerichte zuvor auch auf die Seite der Verbraucher. Es verurteilte einen VW-Händler dazu, einen manipulierten VW Tiguan zurückzunehmen und einen neuen VW Tiguan aus der aktuellen Serienproduktion nachzuliefern, ohne dass der Geschädigte eine Nutzungsentschädigung zahlen muss.

 

Vorgerichtliche Einigungsversuche blieben ohne Erfolg

Der Kläger erwarb im Januar 2014 von der Beklagten, einem Autohändler aus dem Ortenaukreis, einen neuen VW Tiguan Bluemotion 2,0l TDI erworben. In dem Fahrzeug war einer der Motoren des Typs EA 189 mit manipulierter Steuerungssoftware verbaut. Nachdem die systematische Täuschung durch den VW-Konzern schließlich aufgedeckt wurde, musste der Kläger erkennen, dass auch sein Fahrzeug von dem Abgasskandal betroffen ist.

Per Anwaltsschreiben verlangte der Kläger im Januar 2016 dann die Nachlieferung eines mangelfreien VW Tiguan gegen Rückgabe seines mangelhaften Fahrzeugs und ohne eine Nutzungsentschädigung zahlen zu müssen. Da der Händler die Forderungen abwies, erhob der Geschädigte die Klage.

 

Käufer kann wahlweise Nachlieferung oder Beseitigung des Mangels verlangen

Das Landgericht Offenburg gab der Klage vollumfänglich statt.

Dem Kläger sei ein mangelfreies, fabrikneues und typidentisches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion zu liefern, gegen Rückübereignung des mangelhaften Tiguan. Das Gericht führte an, dass der Geschädigten aufgrund eines Sachmangels gemäß § 437 Nr.1, § 439 I BGB wahlweise die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen kann.

Auf eine Unverhältnismäßigkeit der Kosten der Nachlieferung könne sich der Beklagte nicht berufen, da zum maßgeblichen Zeitpunkt der Forderung eine Nachbesserung nicht möglich gewesen sei. Ein entsprechendes Softwareupdate habe erst ab Juli 2016 zur Verfügung gestanden.

Entgegen der Auffassung des Beklagten sei eine Ersatzlieferung auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Tiguan II technisch und im Design leichte Unterschiede zum vorherigen Modell aufweist. Diese Abweichungen zum Tiguan I seien unerheblich.

Ein Anspruch auf Wertersatz für die vom Kläger bezogenen Nutzungen stünde dem Beklagten nach § 474 I, V BGB nicht zu, da es sich bei dem Geschädigten unstreitig um einen Verbraucher handle.

 

Bedeutung des Urteils für weitere Betroffene

Mit der Entscheidung vom 21.03.2017 schließt sich das Landgericht Offenburg der Rechtsprechung des Landgerichts Regensburg an, welches im Januar einen Seat-Händler zur Nachlieferung eines Seat Alhambra verurteilte.

In den letzten Monaten entschieden immer mehr Gerichte zugunsten von Autobesitzern. Diese verbraucherfreundliche Tendenz dient als Vorbild für folgende Prozesse und zieht sich mittlerweile wie ein roter Faden durch die deutschen Zivilgerichte.

Sollten auch Sie von den Folgen des Abgasskandals betroffen sein, ist es zu empfehlen sich an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden.

Gerne beraten die Anwälte der Kanzlei Baum ? Reiter & Collegen Sie einzelfallbezogen, um etwaige Ansprüche schnellstmöglich geltend machen zu können.

 

Die Kanzlei Baum ? Reiter & Collegen

Baum ? Reiter & Collegen nehmen eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Seit vier Jahren wird die Kanzlei als Experte für Bank- und Kapitalmarktrecht durch das vom Handelsblatt ausgeschriebene Ranking gelistet. Daneben ist die Kanzlei auf die Geltendmachung der Rechte der Betroffenen von Massenschadensfällen spezialisiert und vertritt im VW-Abgasskandal eine Vielzahl von Aktionären und Autofahrern. Prof. Dr. Julius Reiter tritt regelmäßig als Sachverständiger im Bundestag auf. Gerhart Baum war früher Bundesinnenminister.


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