Neues vom Einseitensensor ES 3.0

anwalt24 Fachartikel
04.02.20141310 Mal gelesen
Nach der verlorenen Klage der Firma Eso vor dem Landgericht Halle werden sich Änderungen beim Einseitensensor für die Zukunft ergeben.

Mit Urteil vom 5.12.2013 hatte das Landgericht Halle an der Saale (Az. 5 O 110/13) die Unterlassungsklage der Firma ESO gegen einen Sachverständigen, wegen des Auslesens der Rohdaten aus der jeweiligen Bilddatei, abgewiesen. Diese Rohdaten dürfen demnach durch Sachverständige ausgewertet werden.

 

Dagegen hat ESO zunächst einmal fristwahrend Berufung zum Oberlandesgericht eingelegt. Die Rechtsvertreter der Firma ESO werden jetzt zunächst einmal die schriftliche Urteilbegründung auswerten und dann prüfen, ob die Berufung tatsächlich durchgeführt werden soll.

Hier wird noch einige Zeit vergehen, bis eine rechtskräftige, d.h. nicht mehr angreifbare Entscheidung, vorliegt.

 

Mit der Klage und Berufung zeigt ESO aber deutlich, dass es die Auslesung der Rohdaten durch Dritte nicht hinnehmen will. Deshalb ist davon auszugehen, dass ggf. die Verschlüsselung der Falldatei zukünftig durch einen neuen Algorithmus gesichert werden wird.

 

Inzwischen ist es in Brandenburg und Sachsen-Anhalt stellenweise dazu gekommen, dass sämtliche Verfahren mit dem Einseitensensor eingestellt werden (insbesondere bei einer Abteilung des Amtsgerichts Magdeburg).

 

Die Messung mit dem Einseitensensor (ES 3.0 und ES 1.0) sind passive Messungen. Das Messgerät sendet also keinen Messstrahl aus, um ein sich bewegendes Fahrzeug zu erfassen, sondern misst die Helligkeitsveränderungen, welche sich bei einer Durchfahrt durch den Messbereich ergeben.

Jede Helligkeitsveränderung wird durch die Sensoren erfasst und in den Rohdaten als ein Ausschlag der dort dargestellten Kurve aufgezeichnet.

 

Durch das Auslesen dieser Daten kann beispielsweise genau erkannt werden, ob ein Schatten oder (in der Dunkelheit) das Scheinwerferlicht erfasst worden ist. Daraus lassen sich dann später Plausibilitätsprüfungen vornehmen.

 

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