Da es künftig nur noch Punkte für Verkehrsverstöße, die die Sicherheit gefährden gibt, werden die übrigen Punkte gestrichen.
Umrechnung vom alten ins neue Punktesystem
Zu den Verkehrsdelikten, die nach der Umstellung nicht mehr mit Punkten sanktioniert werden, zählen beispielsweise das Befahren einer Umweltzone ohne gültige Plakette, Verstöße gegen das Fahrtenbuch aber auch die Beleidigung im Straßenverkehr. Wer bislang Punkte für diese Delikte in Flensburg gesammelt hat, ist sie am 1. Mai los.
Rechtsanwalt Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht: "Darüber hinaus steigt auch die Grenze für eine Eintragung ins Fahreignungsregister von 40 auf 60 Euro. Allerdings steigen die Bußgelder für die meisten Verkehrsdelikte zum Teil deutlich."
De alten Punkte für verkehrssicherheitsgefährdende Verstöße werden wie folgt in das neue System umgerechnet:
Alte Punkte 1 - 3, neu 1 Punkt
Alte Punkte 4 - 5, neu 2 Punkte
Alte Punkte 6 - 7, neu 3 Punkte
Alte Punkte 8 - 10, neu 4 Punkte
Alte Punkte 11 - 13, neu 5 Punkte
Alte Punkte 14 - 15, neu 6 Punkte
Alte Punkte 16 - 17, neu 7 Punkte
Alte Punkte 18 Punkte, neu 8 Punkte
Folgen für die Kraftfahrer
Rechtsanwalt Fenderl: "Nach der Umstellung werden weniger Verkehrsverstöße mit Punkten geahndet. Die Folgen eines Punkteeintrags können aber gravierender sein, da der Führerschein schon bei acht Punkten entzogen wird. Handy am Steuer ohne entsprechende Freisprecheinrichtung wird beispielsweise mit einem Punkt bestraft. Kommen dann noch Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitung oder Abstandsverstöße hinzu, kann der Führerschein schnell weg sein."
Dabei ist das neue Punktesystem in verschiedene Stufen eingeteilt. Wer einen bis drei Punkte hat, wird vorgemerkt. "Das hat zunächst keine weiteren Konsequenzen", so Fenderl. Bei vier bis fünf Punkten gibt es allerdings schon eine gebührenpflichtige Ermahnung, die mit dem Hinweis verbunden ist, dass durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ein Punkt abgebaut werden kann. "Das ist die einzige Maßnahme zum Punkteabbau. Allerdings ist sie auch nur einmal innerhalb von fünf Jahren und auch nur bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten möglich", erklärt der Jurist. Bei sechs bis sieben Punkten gibt es eine gebührenpflichtige Verwarnung und ab acht Punkten wird der Führerschein entzogen.
Durch die Umrechnung in das neue Punktesystem ergeben sich für Verkehrssünder taktische Optionen. Je nach Einzelfall kann es sinnvoller sein, den Punkteeintrag ins Zentralregister hinauszuzögern oder zu beschleunigen, damit er noch vor dem 1. Mai vorgenommen wird. "Das berühmte Handy am Steuer wird wie erwähnt mit einem Punkt bestraft und hat daher vor dem 1. Mai weniger gravierende Konsequenzen. Das Gegenteil ist z.B. bei der Beleidigung im Straßenverkehr oder der Urkundenfälschung der Fall. Das sind zwar Straftaten, Punkte gibt es dafür aber ab dem 1. Mai nicht mehr. Es kommt grundsätzlich immer auf den Einzelfall an, welche Variante günstiger ist", so Fachanwalt Fenderl.
Mehr Informationen zum neuen Punktesystem im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.
Rechtsanwalt Günter Fenderl
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