Bußgeldbescheide müssen nicht klaglos hingenommen werden, sondern können auch angefochten werden. "Das kann besonders auch dann wichtig sein, wenn die Strafe mit einem Punkteeintrag in Flensburg verbunden ist", sagt Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Denn seit dem 1. Mai gilt das neue Punktesystem in Flensburg. Der Führerschein ist schon bei acht Punkten weg.
"Es sind mehr Bußgeldbescheide anfechtbar als angenommen wird", weiß Fenderl aus langjähriger Berufserfahrung. Und angesichts des neuen Punktesystems kann es doppelt wichtig sein, einen fehlerhaften Bescheid anzufechten.
Ein Bußgeldbescheid kann beispielsweise dann angefochten werden, wenn eine dreimonatige Frist zwischen dem Verkehrsdelikt und dem Eintreffen des Bußgeldbescheids überschritten wurde oder auch wenn das Messgerät bei einer Geschwindigkeitsmessung nicht korrekt gearbeitet hat. "Dann sollten die Betroffenen nicht zögern und anwaltlichen Rat suchen", so Fenderl. "Zwei Punkte mehr oder weniger auf dem Konto in Flensburg zu haben, kann nach der Reform des Punktesystems von entscheidender Bedeutung sein." Mit dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sollte allerdings nicht zu lange gewartet werden, da auch hier Fristen eingehalten werden müssen.
Mehr Informationen zum neuen Punktesystem im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.
Rechtsanwalt Günter Fenderl
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