Neue Regeln für den Gewinntransfer von ausländischen Unternehmen in Vietnam
Seit dem 02.01.2011 ist nunmehr der Circular 186-2010-ZTT-BC Guiding Remittance of Profit Overseas by Foreign Organizations and Individuals Having Profit from Direct Investment in Kraft, der die Überführung von Gewinnen aus Direktinvestitionen neu regelt.
Gewinne können jetzt erst nach Abschluss des Geschäftsjahres und damit nur einmal im Jahr ins Ausland transferiert werden. Zuvor konnten Gewinne noch quartalsweise in das Ausland transferiert werden. Voraussetzung des Gewinntransfers ist, dass Jahresabschluss und Körperschaftsteuererklärung in Bezug auf das betreffende Geschäftsjahr (Steuerjahr) gefertigt wurden. Diese Voraussetzung wird die Gewinnausschüttung ins Ausland zudem um weitere Monate nach Hinten verschieben. Allerdings ist nunmehr lediglich die Körperschaftsteuererklärung erforderlich. Der Bestätigung der Finanzbehörden, dass die Körperschaftsteuer ordnungsgemäß abgeführt worden ist, bedarf es hingegen nicht mehr.
Dr. Daniel Albrecht, Rechtsanwalt in Frankfurt a. Main und Düsseldorf



