Neue EVB-IT: EVB-IT Service oder EVB-IT Servicevertrag

Neue EVB-IT: EVB-IT Service oder EVB-IT Servicevertrag
28.03.2014518 Mal gelesen
Ein neues Muster für die öffentliche Hand bei der Beschaffung von IT-Leistungen wurde vom CIO des Bundes herausgegeben.

Nach Presseinformationen haben sich Vertreter der öffentlichen Hand und des Hightech-Verbands BITKOM auf neue IT-Einkaufsbedingungen (EVB-IT) verständigt. Mit den "EVB-IT Service" wird ein neuer Mustervertrag eröffentlicht (EVB-IT: "Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen").

Der neue EVB-IT Vertrag enthält Regelungen zu möglichen Serviceleistungen für ein IT-System. Die Regelungen sind umfangreicher als in den Musterverträgen zum Systemservice in den "EVB-IT System" und "Systemlieferung". In den EVB-IT Service sind unter anderen Vereinbarungen zum Lizenzmanagement, zu Datensicherungsservices, zur Verlagerung und Modifikation von Systemkomponenten sowie zur Rufbereitschaft vorgeschlagen.

Die neuen "EVB-IT Service" lösen zugleich die alten "BVB-Pflege" ab. Dieses Vertragsmuster soll eingesetzt werden, wenn Serviceleistungen aus Systemverträgen neu ausgeschrieben werden müssen oder wenn insgesamt eine Betreuung eines IT-Systems Gegenstand einer Ausschreibung ist. Ob die Idee, dass EVB-IT Service neben dem EVB-IT Systemvertrag angewandt wird, so in der Praxis angenommen wird, da stark bezweifelt werden. Hier wäre es wünschenswert gewesen, in Anbetracht des Umfangs der Musterverträge die Regelungen zum Service im Systemvertrag und in den neuen EVB-IT zu synchronisieren.

Schon jetzt beobachten wir, dass Auftraggeber mit dem mächtigen Dokument des EVB-IT Systemvertrages kaufmännisch, technisch und rechtlich Mühe haben. Daneben noch einen weiteren Betrag mit über 33 Seiten zu den EVB-IT Service zu nutzen, übersteigt vermutlich die Kapazitäten bei den meisten Auftraggebern.

Weitere Informationen:

http://www.recht-freundlich.de/neu-evb-it-servicevertrag-oder-evb-it-service