Neue Einkommenssteuersätze in China
Mit der Decision on Amending the Law on Individual Income Tax werden zum 01.09.2011 die bisher geltenden Regelungen zur Bemessung der Einkommenssteuer verschoben. Ziel ist es, untere Einkommensgruppen zu entlasten. Hingegen wird der Spitzensteuersatz von 45 % nunmehr schneller erreicht.
Um für eine allgemeine Entlastung zu sorgen, wird der monatliche Steuerfreibetrag von 2.000 auf 3.500,- RMB heraufgesetzt. Der Zuschlag i.H.v. 2.800 RMB beim Steuerfreibetrag für ausländische Mitarbeiter bleibt erhalten, so das dieser nunmehr bei 6.300 RMB liegt.
Einkommenssteuersätze ab dem 01.09.2011:
RMB %
<1.500 3
1.501 - 4.500 10
4.501 - 9.000 20
9.001 - 35.000 25
35.001 - 55.000 30
55.001 - 80.000 35
>80.000 45
Einkommenssteuersätze bis zum 31.08.2011:
RMB %
<500 5
501 - 2.000 10
2.001 - 5.000 15
5.001 - 20.000 20
2.0001 - 40.000 25
40.001 - 60.000 30
60.001 - 80.000 35
80.001 - 100.000 40
>100.000 45
Dr. Daniel Albrecht, Rechtsanwalt in Frankfurt am Main un Düsseldorf, www.da-legal.com



