Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2017 – MEHR GELD FÜR KINDER

Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2017 – MEHR GELD FÜR KINDER
11.11.2016728 Mal gelesen
Zum 01.01.2017 wird die Düsseldorfer Tabelle erneut angepasst und die Unterhaltsbeträge für die Kinder erneut angehoben.

Die Düsseldorfer Tabelle gibt seit über 50 Jahren Richtwerte zur Bemessung des Kindesunterhalts. Die Tabelle hat zwar keine Gesetzeskraft, stellt aber eine allgemeine Richtlinie dar, die von den Familiengerichten bei der Berechnung der Unterhaltspflicht in der Regel so herangezogen wird.

Zum 01.01.2017 wird die Düsseldorfer Tabelle erneut angepasst und die Unterhaltsbeträge für die Kinder erneut angehoben.

Die Erhöhung der Mindestunterhaltssätze in der Düsseldorfer Tabelle hat seine Gesetzesgrundlage in § 1612a BGB. Diese Erhöhung der Mindestunterhaltssätze führt gleichzeitig auch zur Erhöhung der Bedarfssätze der 2.-10. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle; diese werden in der zweiten bis fünften Einkommensgruppe um jeweils 5 % angehoben und in der sechsten bis zehnten Einkommensgruppe um jeweils 8 %. Im Vergleich zu der letzten Anpassung am 01.01.2016 haben sich die Unterhaltssätze somit zwischen € 7,00 und € 18,00 erhöht.

Dies führt zu folgendem monatlichen Mindestunterhalt (Einkommensgruppe 1):

0-5 Jahre: bisher € 335,00,     ab 01.01.2017:   € 342,006-11 Jahre: bisher € 384,00,    ab 01.01.2017:  € 393,0012-17 Jahre: bisher € 450,00, ab 01.01.2017:  € 460,0018 Jahre: bisher € 516,00, ab 01.01.2017:   € 527,00

Der Bedarf von Studenten, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil wohnen, ist mit € 735,00 unverändert geblieben.

Die vorstehenden Tabellenbeträge sind bei minderjährigen Kindern noch um das hälftige Kindergeld zu bereinigen (bei volljährigen um das volle Kindergeld). Je nach dem wer dieses erhält, wird das (hälftige) Kindergeld entweder von dem Tabellenbetrag abgezogen (Auszahlung an Unterhaltsberechtigten) oder hinzuaddiert (Auszahlung an Unterhaltsverpflichteten).

Diesbezüglich ist für das Jahr 2017 eine geringfügige Erhöhung des Kindergeldes vom Gesetzgeber angekündigt worden. Wenn dies wie angekündigt im Dezember 2016 beschlossen wird, so wird das Kindergeld für ein 1. und 2. Kind von derzeit € 190,00 auf € 192,00 erhöht, für ein 3. Kind von derzeit € 196,00 auf € 198,00 und für das 4. und jede weitere Kind von € 221,00 auf künftig € 223,00.

Über die Homepage des OLG Düsseldorf kann die Tabelle für 2017 bereits kostenlos heruntergeladen werden. Sobald das Kindergeld für 2017 endgültig feststeht, werden auch die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht, welche im Anhang auch die aktualisierte "Zahlbetragstabelle" enthält, die den Unterhalt nach Abzug des hälftigen bzw. bei volljährigen Kindern des vollen Kindergeldes ausweisen. Ebenso werden die Rechenbeispiele angepasst.

Bis auf die Erhöhung der Unterhaltssätze bleibt Düsseldorfer Tabelle jedoch im Vergleich zu den Vorjahren unverändert, dies gilt sowohl für die Anmerkungen als auch für die Selbstbehaltssätze.

Der notwendige Selbstbehalt für Erwerbstätige, die für sich in der Schulausbildung befindlichen Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, beträgt auch 2017 weiterhin € 1.080,00; für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete € 880,00 und gegenüber anderen volljährigen Kindern € 1.300,00.

Eine Änderung der Düsseldorfer Tabelle ist jährlich zum jeweils 01.01. zu erwarten, sodass eine weitere Änderung der Düsseldorfer Tabelle dann zum 01.01.2018 erfolgt; turnusmäßig ist davon auszugehen, dass dann erneut die Unterhaltsbeträge und gegebenenfalls auch das Kindergeld angepasst (erhöht) werden.

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