Neue Abzocke am Telefon durch Betrüger – „Hören Sie mich?“

Neue Abzocke am Telefon durch Betrüger – „Hören Sie mich?“
14.02.2017448 Mal gelesen
Mit einer neuartigen Masche versuchen Betrüger übers Telefon an das Geld ihrer Opfer zu kommen.

Die Kriminellen gehen dabei geschickt vor. Sie stellen den Angerufenen  laut Verbraucherzentrale NRW etwa die folgende Frage: "Können Sie mich jetzt hören?" Wer ohne böse Hintergedanken "Ja" sagt, der findet eine teure Rechnung in seinem Briefkasten vor.

Telefon Abzocke: Betrüger versuchen Vertragsschluss vorzuspiegeln

Wenn die Betroffenen sich weigern zu zahlen, machen die Betrüger Druck. Sie behaupten, dass der Empfänger der Rechnung die jeweilige Ware bestellt haben soll. Zum "Beweis" spielen sie einen Telefonmitschnitt vor, auf dem das "Ja" des Opfers deutlich zu hören ist.

Optimal: "Ja" am Telefon vermeiden

Am besten antworten Sie am Telefon gegenüber unbekannten Gesprächspartner die Sie unerwartet anrufen niemals mit "Ja!". Das gilt auch dann, wenn Ihnen eine andere Frage gestellt wird, die harmlos klingt. Diese lautet beispielsweise: "Sind Sie der Hauseigentümer?" Denn die Betrüger sind sehr einfallsreich. Sie verwenden hier bewusst eine bestimmte Gesprächstechnik (sogenannte geschlossene Fragen). Durch diese wird Ihnen die Beantwortung mit einem "Ja" quasi in dem Mund gelegt. Am besten legen Sie einfach auf, um kein OPfer von Telefon Abzocke zu werden.

Betroffene sollten sich gegen Telefon Abzocke zur Wehr setzen

Ansonsten sollten Sie sich als Verbraucher oder auch Gewerbetreibender gegen solche Tricks zur Wehr setzen. Das gilt gerade auch dann, wenn die Anrufer auf Sie Druck ausüben. Die geschieht etwa dadurch, dass der Anrufer Ihnen in dem Sie mit einem negativen Schufa-Eintrag oder einem Inkassobüro drohen.

Wie Sie sich verhalten sollten

Zwar können Verträge normalerweise auch übers Telefon abgeschlossen werden. Hierbei muss jedoch der angebliche Verkäufer beweisen, dass der Vertrag zustande gekommen ist. Hierzu muss er Ihnen am Telefon ein konkretes Angebot unterbreitet haben. An diesem fehlt es hier jedoch. In diesem Zusammenhang sollten Sie sich auch nicht durch ein den vorgespielten Telefonmitschnitt irritieren lassen. Denn die Betrüger scheuen nicht davor zurück, Ihnen eine gefälschte Aufnahme vorzuspielen. Darüber hinaus ist ein solcher Mitschnitt nur dann verwertbar, wenn sie ihm zugestimmt haben. Ansonsten besteht gewöhnlich ein Beweisverwertungsverbot. Sie sollten daher keinesfalls zahlen. Vielmehr sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Verbraucherzentrale wenden. Ferner kommt hier auch eine Strafanzeige infrage. Denn es handelt sich hier um gewerbsmäßig begangenen Betrug im Sinne von § 263 Abs. 3 StGB.

Vorsicht auch bei BVO Branchenverzeichnis online

Mit einer ähnlichen Methode arbeitet übrigens die Firma "BVO Branchenverzeichnis online". Hierauf haben wir bereits aufmerksam gemacht.