Nebulöse Vorgänge rund um die Autark Group

Nebulöse Vorgänge rund um die Autark Group
16.01.2017322 Mal gelesen
Anleger der Autark Group AG dürften mehr als verunsichert sein. Sie hatten der Autark-Gruppe Nachrangdarlehen gewährt.

Teilweise zahlen die Anleger das Geld in Raten ein. Doch derzeit ranken sich einige Ungereimtheiten rund um die Gruppe. Die führen so weit, dass Stiftung Warentest den Anlegern von weiteren Ratenzahlungen abrät. Zumindest vorübergehend sollten die Zahlungen ausgesetzt werden.

Hintergrund für diese Warnung sind mehrere Vorgänge, die auch die Anleger aufgeschreckt haben dürften. Wie Stiftung Warentest berichtet, ist der Verbleib von Anlegergeldern in zweistelliger Millionenhöhe ungeklärt. Dabei soll es sich um Geld handeln, das die Autark-Gruppe an ihr nahestehende Firmen gegeben haben soll. Drei Staatsanwaltschaften ermitteln inzwischen, u.a. soll es zumindest in einem Ermittlungsverfahren um Betrugsverdacht im Zusammenhang mit Geldanlagen gehen.

Auch darüber hinaus gibt es weitere nebulöse Vorgänge um die Autark-Gruppe. So wurde über die Autark Digital GmbH noch kurz vor Weihnachten das vorläufige Insolvenzverfahren am Amtsgericht Hamburg eröffnet (Az.: 67g IN 497/16). Zudem gab es das Angebot, die Nachrangdarlehen in Aktien der Autark Invest AG mit Sitz in Liechtenstein umzutauschen. Dieses Angebot wurde schließlich wieder zurückgezogen. Grund dafür ist wahrscheinlich, dass die liechtensteinische Finanzaufsicht FMA wohl keine Genehmigung erteilt hatte. Der Firmensitz sollte dann nach Deutschland verlagert werden, was aber offenbar auch noch nicht geschehen ist. Von Firmenseite heißt es hingegen, dass die Autark Invest AG von Liechtenstein nach Deutschland umgesiedelt sei und mit der Autark Group AG verschmolzen werden soll. Anleger, die ihr Geld nicht in Aktien umtauschen möchten, sollen ihr Geld zurückerhalten.

Insgesamt geht es um viel Geld. Über Nachrangdarlehen konnten sich Anleger an der Autark-Gruppe beteiligen. Insgesamt sollen die Nachrangdarlehen ein Volumen von rund 135 Millionen Euro haben. Eine erstmalige Kündigung soll nach zwei Jahren möglich sein. Allerdings gibt es auch Berichte, dass Anleger, die fristgerecht gekündigt haben, noch vertröstet werden.

"Die Vorgänge sind sehr undurchsichtig und lassen nichts Gutes erahnen. Anleger können sich anwaltlich beraten lassen, um ihre rechtlichen Ansprüche zu sichern und möglichen Verlusten vorzubeugen", sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei der Kanzlei AJT in Neuss.


https://www.ajt-neuss.de/bankrecht-kapitalmarktrecht