Na, dann fahren Sie mal vorsichtig weiter... Altersgrenze fürs Autofahren?

Gesundheit Arzthaftung
04.06.20084702 Mal gelesen

Ein Bekannter erzählte unlängst folgende Episode: Sein Großonkel, der als Single in der Lüneburger Heide in einer früheren Ferienkolonie wohnt, war nachts um zwei auf der Landstraße unterwegs, als ihm ein Fahrzeug auffiel, das ihn in der einsamen Gegend verfolgte. Er fuhr noch etwas langsamer, der Verfolger auch. Schließlich fuhr er rechts an der Straßenrand, um das andere Fahrzeug vorbei zu lassen. Dieses überholte dann tatsächlich, hielt aber direkt vor ihm. Es war ein Streifenwagen. Der Großonkel hatte bei einem Freund einen Boxkampf im Fernsehen gesehen. Zwar war er als strikter Antialkoholiker nüchtern, aber er hatte die Papiere nicht dabei. Er stieg aus. Der Beamte musterte ihn kritisch. "Na, wie alt sind Sie denn," fragte der junge Beamte. "82," log der Großonkel. Der Beamte schüttelte den Kopf. "Na dann fahren Sie mal ganz vorsichtig weiter."   Der Großonkel ist in Wirklichkeit 94 Jahre alt und seit über 50 Jahren unfall- und natürlich bußgeldfrei. Bezüglich des Alters hatte er die falsche Angabe gemacht, weil er fürchtete, seine Fahrtauglichkeit in Frage zu stellen. In der einsamen Wohngegend hätte das einen Umzug - wahrscheinlich in ein Seniorenheim - bedeutet.

In der Gesprächsrunde wurde zunächst über diese Flunkerei gut gelacht, dann kam die Diskussion auf, wie lange denn eigentlich das Fahren eines PKWs gestattet sei, sein sollte oder wann es zu einer Überprüfung komme müsse.
 
Autofahren als Grundlage der Mobilität im Alter
Allgemein sind heute Führerschein- und Automobilbesitz für Ältere wichtiger denn je. In Befragungen ältererMenschen, ob sie freiwillig ihr Auto gegen eine unbegrenzte Freikarte der  öffentlichen Verkehrsmittel ein tauschen würden, reagieren über 70% ablehnend. Von den über 55-Jährigen, in über ein Auto verfügen, nutzen 40% dieses täglich. Von den 75jährigen und älteren Autobesitzern fahren über 50% noch mehr als 5 000 km im Jahr. Der Bildungsstand und die finanziellen Möglichkeiten älterer Menschen haben in den letzten Jahren zugenommen. Zeitgleich steigen die Ansprüche an die Lebensgestaltung, was eine höhere Mobilität voraussetzt. Der einzelne - aber auch sein Umfeld- erwarten Unabhängigkeit und Selbständigkeit gerade auch hinsichtlich der Mobilität.
Hier gewinnt der PKW gerade im Alter an Bedeutung, wenn die physischen Kräfte nachlassen und das Gehen beschwerlicher wird. Die Unterstützung durch technische Hilfsmittels wie ein Auto ermöglicht dann die Eigenständigkeit bei der Bewältigung des alltäglichen Lebens.
 So wollen viele Senioren nicht auf ihr Auto verzichten, um in ihrer individuellen Mobilität auch im höheren Alter
nicht eingeschränkt zu sein. Insbesondere in ländlichen Gegenden, mit schlechten Nahverkehrsverbindungen, die in den letzten und wohl auch nächsten Jahren immer weiter abgebaut wurden und werden, ist der PKW als Individualverkehrsmittel unentbehrlich - für die Mobilität und damit die Lebensqualität. Nach Krämer (2004) kann Autofahren auf der kognitiv-affektiven Ebene zu einem Gefühl von Autonomieund Unabhängigkeit sowie zur Aufrechterhaltung eines Bildes eigener Kompetenz beitragen, weil man weiterhin an einer der wichtigsten Mobilitätsmodalitäten der Gesellschaft, dem Auto, überhaupt Anteil hat.
 
Wie sind die Zahlen?
Die Anzahl älterer Kraftfahrer, die sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen müssen, ist nach Hebenstreit (1999)  "außerordentlich gering". Auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Ergebnisses ist nur sehr selten die Folge: Bei einer Gesamtzahl der Fahrerlaubnisentzüge von 177.696 im Jahr 1997 waren es 6.822 Entzüge bei denmindestens 60jährigen- relativ gesehen 3,8%. Damit wurden in dieser Altersgruppe  weniger Fahrerlaubnisse entzogen, als statistisch zu erwarten gewesen wäre.
An Verkehrsunfällen sind ältere Kraftfahrerim Verhältnis zu anderen Altersgruppen nicht übermäßig häufig beteiligt:
Ende 2003 betrug der Anteil der Menschen ab 65 Jahre an der Gesamtbevölkerung rund 18 Prozent, so die Zahlen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden. Nur in zehn Prozent der Unfälle mit Personenschäden waren Senioren die Hauptverursacher. In der Verkehrsunfallstatistik schlägt sich ein erhöhtes Risiko älterer Personen also bisher nicht nieder. In einer Studie (Qvist 2006) wurde das Unfallrisiko von Pkw-Fahrern unterschiedlicher Altersgruppen verglichen. Es zeigte sich, dass altersunabhängig bei niedriger Fahrleistung (unter 3000km/Jahr) eine sechsfach erhöhte Unfallrate gegenüber Autofahrern mit einer hohen Fahrleistung (über 14000km/Jahr) zu verzeichnen war. In einer anderen Untersuchung (Langford 2006)wird eine Unfallbeteiligung älterer Kraftfahrer wahrscheinlicher, wenn diese weniger als 3000km/Jahr zurücklegen und älter als 75 Jahre alt sind. Berücksichtigt man die geringere Exposition Älterer als Autofahrer, so sind die relativen Unfallzahlen vor allem im höheren Alter (ab 75 Jahre) nicht mehr so günstig. Allgemein wird angenommen, dass insbesondere den 75jährigen und älteren Pkw-Fahrern im Großen und Ganzen eine ausreichende Kompensation der im Alter einhergehenden Leistungsbeeinträchtigungen bei der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr zunehmend schwerer fällt. Grundlage der Kompensation ist die Erfahrung. Ältere Menschen sind bei vergleichbaren Unfällen aufgrund ihrer geringeren Widerstandskräfte einem deutlich höheren Verletzungsrisiko ausgesetzt sind als jüngere Menschen. So sind beispielsweise von allen getöteten Fußgängern ca. 50% älter als 60 Jahre. Auch als Fahrradfahrer sind die Unfallfolgen für ältere Menschen vergleichsweise schwerwiegender als für andere Altersgruppen (OSWALD 1999). Es gibt "für betagtere Autofahrer typische Unfallkonstellationen": Vor allem Vorfahrtsmissachtungen und Fehler beim Abbiegen bei komplexen Kreuzungen und Straßeneinmündungen und Situationen, in denen Verkehrsschilder oder Ampeln zu spät erkannt werden, stellen Schwerpunkte dar. Nach Kienitz (2006) beachten vor allem über 75jährige Fahrer beachten wichtige Signale relativ spät oder überhaupt nicht. Eine österreichische Studie von 2003 zeigte, dass die Beschreibung konkreter Probleme im Straßenverkehr und deren Lösungsmöglichkeiten der Mehrzahl älterer und hochbetagter Autofahrer Schwierigkeiten bereitet: Nur 44% der Befragten sahen keine Probleme bei der Problemschilderung. Auch bei den Lösungsvorschlägen war der Prozentsatz der "überfragten" Personen mit 62% überdurchschnittlich hoch. Interindividuell - also zwischen den Fahrern gleichen höheren Alters - bestehen jedoch diesbezüglich erhebliche Leistungsinterschiede. Schade (2000) prägte hier die These einer im Alter reduzierten "Risikoannahme" bei "unkompensiertem Altersabbau" In dieser Kombination würden Fehlleistungen mit zunehmendem Alter wahrscheinlicher. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Trunkenheitsfahrten stellen keine wesentlichen Unfallursachen bei Betagten dar.
 
Wann sollte der Wagen stehen bleiben?
Die Antwort hierauf ist wenig konkret. 80% der Senioren äußern, man könne fahren,  ". bis man merkt, dass man es nicht mehr kann". Häufig werden gesundheitliche Gründe genannt, kaum Reaktionszeit oder psychische Überforderung.
Da einerseits teilweise ungünstige psychophysische oder psychische Veränderungen im Alter nachgewiesen sind, andererseits aber keine besondere Auffälligkeit im Unfallgeschehen und bei der Verkehrsdelinquenz vorliegt, muss dies als Hinweis aufKompensationsmöglichkeiten für die ungünstige Entwicklungen im Alter gedeutet werden. Ein erhöhtes Risiko für Ältere besteht vor allem für diejenigen älteren Pkw-Fahrer, "die sich selbst überschätzen, für die die Fahrerlaubnis einen hohen emotionalenStellenwert hat und einen Teil ihrer Identität bedeutet. Es sind jene älteren Menschen, dievor typischen Altersprozessen die Augen verschließen" (KAISER, 1999).
 
 
Was sagt das Gesetz?
Im Zusammenhang mit möglichen Leistungseinbußen älterer Autofahrer kommt dem §11 (Eignung) und dem §14 (Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungs- und Arzneimittel) der FeV besondere Bedeutung zu. Ebenso entscheidend ist die Anlage 4 zur FeV, welche die Eignung und die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen regelt.Vom Grundsatz her ist im StVG festgelegt, dass Bewerber für eine Fahrerlaubnis die dazu erforderlichen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen müssen. Außerdem dürfen sie in der Vergangenheit weder erheblich noch wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen haben. Das StVG fordert also von den Bewerbern, dass sie für die Fahrerlaubnis geeignet sind. Die rechtlichen Grundlagen der Fahreignungsdiagnostik finden sich in der Fahrerlaubnisverordnung 2 unter Berücksichtigung von EG-Richtlinien zum Führerschein. Die in §4 Absatz 1 StVG für den Fahrerlaubnisentzug vorausgesetzte Ungeeignetheit kann nur angenommen werden, wenn erwiesene Tatsachen vorliegen, die mit ausreichender Sicherheit zu der Schlussfolgerung führen, der Kraftfahrer sei nicht mehr geeignet zum Führen von Fahrzeugen. Die Pflicht der Verwaltungsbehörde zu einer konkreten Tatsachenermittlung, bezogen auf die Nichteignung, gilt uneingeschränkt nach der Rechtssprechung auch bei Fahrerlaubnisbewerbern und Fahrerlaubnisinhabern, die bereits ein hohes Lebensalter erreicht haben. Dabei muss festgestellt werden, ob das Alter zum Absinken der Leistungsfähigkeit geführt hat und ob ein darin liegender Mangel durch langjährige Erfahrung als unfallfreier Kraftfahrer kompensiert werden kann.
In Deutschland sind derzeit spezielle Wiederholungsuntersuchungen oder -Prüfungen für private Führerscheinbesitzer
etwa nach einem bestimmten Zeitraum oder ab einem bestimmten Alter nicht vorgesehen.
 Die EU-Forderung nach regelmäßiger Begutachtung älterer Autofahrer wird vom deutschen Verkehrsgericht  abgelehnt, da
solchen Untersuchungen der konkrete Anlass fehle:
"[..] solange keine verlässlichen Untersuchungen darüber existieren, dass und in welcher
Weise ältere Verkehrsteilnehmer eine erhöhte Gefahr im Straßenverkehr darstellen, erscheint
es vor dem Hintergrund des mit Verfassungsrang ausgestatteten Verhältnismäßigkeitsprinzips
nicht gerechtfertigt, für diese Bevölkerungsgruppe generell in regelmäßigen
Zeitabständen ohne konkreten Anlass medizinische oder gar medizinisch-psychologische
Wiederholungsuntersuchungen vorzuschreiben und von dem Ergebnis die Erneuerung
der Fahrerlaubnis abhängig zu machen. Der Verkehrssicherheit wird besser dadurch
gedient, dass ältere Verkehrsteilnehmer stärker, als dies bisher geschieht, bei der Verschreibung
von Medikamenten über deren Auswirkungen auf die Fahreignung aufgeklärt werden" (KRAFT, 2005).
 
In anderen Ländern wie Spanien, Finnland, Norwegen, Dänemark, Schweiz, Bundesstaaten der USA oder Australiens gelten jedoch
 spezielle Vorschriften für die Erneuerung bzw. den Erwerb der Fahrerlaubnis im Alter. Zudem gibt es erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Begutachtungsverfahren zur Beurteilung der Fahreignung älterer Kraftfahrer in den einzelnen Ländern. In Deutschland, Österreich, Schweden, Belgien und Frankreich gibt es keine Regelung.*
 
Land        Auflagen                        ab Alter     Überprüfungszeitraum und  Überprüfungsart*
 
Niederlande                  ja                  ab 70          alle 5 Jahre medizinische Untersuchung und Gespräch mit einem Arzt
Dänemark                     ja                   ab 70          medizinische Untersuchung durch Hausarzt für die FS-Verlängerung
Luxemburg                   ja                  ab 50          50-70: alle 10 Jahre
                                                                                              70-80: alle 3 Jahre
                                                                                              älter als 80: jährlichmedizinische Untersuchung durch Arzt
Italien                            ja                  ab 65          alle 2 Jahre medizinische Untersuchung und Gespräch durch befugte Ärzte
England                        ja                  ab70           Ausfüllen einer Erklärung über den Gesundheitszustand und Gespräch
Irland                            ja                  ab 70         alle 1, 3 oder 10 Jahre nach Bedarf der medizinischen Situation ärztliche Untersuchung
Spanien                        ja                  ab 45         bis 45: alle 10 Jahre
            ab 45: alle 5 Jahre    
            ab 70: alle 2 Jahre medizinische Untersuchung durch einen Privatarzt
Portugal                       ja                    ab 65        mit 65, 70, ab 70: alle 2 Jahre medizinische Untersuchung
Finnland                       ja                    ab 45       einmal mit 60 dann 70 und ab 70: Kontrolle der visuellen Schärfe, medizinische Untersuchung
Griechenland               ja                    ab 65        alle 5 Jahre medizinische Untersuchung durch einen befugten Arzt
 
* Diese Angaben sind ohne Gewähr. Bitte Überprüfen Sie für Sie relevante Angaben.
 
Die Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) bieten freiwillige medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU) an, die dann nicht als "Idiotentests" sondern als " Senioren- oder Fitnesscheck" beworben werden. Die Anbieter solcher Tests können bei Führerscheinbehörden, technischen Prüfstellen, Dekra oder TüV erfragt werden. Getestet werden  unter anderem Sehvermögen, Belastbarkeit und Reaktionsfähigkeit, weiterer Bestandteil ist eine Autofahrt mit einem Verkehrspsychologen. Es heißt, die Behörden erführen nichts von den Testergebnissen, so dass kein Teilnehmer Angst haben müsse, durch den Test seinen Führerschein zu gefährden.
 
"Also mein Nachbar.."  Der konkrete Fall (VW Saarland Az: 3 F 82/98):
Die  Behörde hatte aufgrund von Beschwerden aus der Nachbarschaft angeordnet, dass sich ein 90jähriger Autofahrer einer amtsärztlichen Untersuchung seiner Fahrtüchtigkeit unterziehen sollte. Der Autofahrer wandte sich mit Erfolg an das Verwaltungsgericht des Saarlandes:
 Wie bei jedem anderen Verkehrsteilnehmer hätten konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen müssen, an der Fahrtüchtigkeit des Mannes zu zweifeln. Beschuldigungen kritischer Nachbarn seien hierfür nicht ausreichend. Die Behörde hätte selbst Nachforschungen
anstellen müssen. Ein Lebensalter von 80 und mehr Jahren allein begründe solche Zweifel an der Fahreignung des Autofahrers nicht. Solche Altersgrenzen und abgeleitete Schlussfolgerungen seien  weder durch das Gesetz noch durch wissenschaftliche Erkenntnisse gestützte,
nahezu willkürliche Unterstellungen.
 
Was heißt das für Sie?
Alter allein rechtfertigt nicht die Entziehung des Führerscheins. Problematisch wird es jedoch, wenn aufgrund auch eines kleinen Fahrfehlers die Fahrtauglichkeit in Frage gestellt wird. Besonders wichtig hier sind Äußerungen nach Unfällen wie "Ich hab ihn nicht gesehen." "Er kam aus de nichts." oder beim Vorwurf der Unfallflucht "Ich hab nichts gehört." Hier empfiehlt sich ein vorsichtiges Vorgehen, am Besten unter frühzeitiger Einschaltung des Fachanwalts für Verkehrsrecht.
Auch dieser wird jedoch die Anordnung einer MPU nicht unbedingt verhindern können: hier sei dann ermutigend auf die geringe "Durchfallquote" der Senioren und Seniorinnen verwiesen.