mzs Rechtsanwälte erwirken Arrest gegen Unternehmen der Anderson Group

mzs Rechtsanwälte erwirken Arrest gegen Unternehmen der Anderson Group
21.10.2014512 Mal gelesen
Die Anderson – Erste Deutsche Grundwert GmbH & Co. KG (kurz: Anderson) – hat Darlehen von Anlegern entgegen genommen, die am Ende der Laufzeiten verzinst zurückgezahlt werden sollten.

Das Hauptunternehmen der Anderson meldete im Juli 2014 Insolvenz an. 
Die Anderson verweigert nun jedoch den Dialog mit den Anlegern - offenbar nicht ohne Grund wie Recherchen der mzs Rechtsanwälte zeigen.
Das Konzept und bisherige Verhalten lassen einen schlimmen Verdacht aufkommen. Die mzs Rechtsanwälte haben nun per Eilantrag einen Arrest gegen die GmbH & Co. KG erwirkt: Weil dem Gericht glaubhaft gemacht werden konnte, dass noch vorhandenes Vermögen der Anderson gesichert werden muss, wurden Grundschulden der Anderson gepfändet. Nur sehr selten wird zu diesem Mittel gegriffen. Für die Anleger bietet das Arrestverfahren einen kleiner Hoffnungsschimmer.

Die Angst der Anleger:
In einem Brief an die Anleger hat die Anderson von der Insolvenz ihrer Muttergesellschaft berichtet und darauf hingewiesen, dass von dieser Insolvenz die gesamte Anderson-Gruppe betroffen sei. Vor diesem Hintergrund könne nicht ausgeschlossen werden, dass zeitnah auch ein Insolvenzantrag über das Vermögen der Anderson gestellt werden müsse. Anlegern, die eine ratenweise Einzahlung ihrer Darlehen vereinbart hatten, wurde empfohlen, die Einzahlungen zu stoppen. Von Sachstandsanfragen bittet die GmbH & Co. KG abzusehen.

"Diese Entwicklung machte den Anlegern zunächst wenig Angst, hatte die Anderson doch beteuert, durch die Abtretung von Teil-Grundschulden die Darlehen abgesichert zu haben. Wir mussten nun jedoch feststellen, dass tatsächlich keine Sicherheiten für die Darlehensgeber bestehen", erklärt Rechtsanwältin Stefanie Sommermeyer, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht der mzs Rechtsanwälte. Einige Anleger, die bei ihr rechtlichen Beistand suchten, haben seit rund einem Jahr an die Anderson Erste Grundwert GmbH & Co. KG zwischen ca. 2.000 und 86.000 Euro als Darlehen eingezahlt.

Die Masche der Anderson:
Die Rechtsanwältin hält das gesamte Konzept der Anderson und der Holding für sehr suspekt. "Das fängt damit an, dass die den Anlegern als Sicherheit angepriesenen Teil-Grundschulden nicht in die Grundbücher eingetragen wurden und damit nicht wirksam bestellt wurden", empört sich die Anwältin.

Darüber hinaus handelt es sich bei der Entgegennahme von Darlehen ohne bankübliche Sicherheit um Einlagegeschäfte, für die man von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) grundsätzlich eine schriftliche Erlaubnis benötigt. "Nach unserem Kenntnisstand verfügt die Anderson nicht über eine solche Erlaubnis", erklärt Rechtsanwältin Sommermeyer. Das Betreiben eines Einlagegeschäftes ohne Erlaubnis ist nach § 54 KWG strafbar.

"Das Ganze stinkt zum Himmel", findet die Rechtsanwältin. Klar ist für sie aber leider auch: "Die Ansprüche der Darlehensgeber auf Rückzahlung ihrer Darlehen sind wertlos, wenn die Anderson kein Geld mehr hat, um diese Zahlungen zu leisten." Dem zuständigen Richter am Landgericht Berlin konnte sie glaubhaft machen, dass jetzt Vermögenswerte der Anderson gesichert werden müssen, damit der Darlehensgeber später die Chance hat, an Geld zu kommen. In einem Arrestverfahren, beantragt von mzs Rechtsanwälten, die mehrere Mandanten gegen die Anderson vertreten, beschloss er deshalb die Anordnung des Arrests und die Pfändung von Grundschulden der Anderson.

Für die Anleger ist dies ein Hoffnungsschimmer, wenngleich auch damit nicht sämtlichen Risiken ausgeschlossen werden können. Rechtsanwältin Sommermeyer: "Wer als Anleger befürchtet, sein Geld an die Anderson-Gruppe zu verlieren, sollte nicht warten, bis er tätig wird."

Die Anordnung des Arrestes stellt eine vorläufige Entscheidung dar. Eine rechtskräftige Entscheidung liegt noch nicht vor.


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