In der Strafsache
gegen
Frau XY
wegen
Verdachts der gefährlichen Körperverletzung
Aktenzeichen: 123 Ls 456/78
beantrage
ich namens und im Auftrag meiner Mandantin meine Beiordnung als Pflichtverteidiger und lege im Falle meiner Beiordnung das Wahlmandat nieder.
Begründung:
Die Voraussetzungen des § 140 Abs. 2 StPO für eine notwendige Verteidigung sind gegeben.
Die Angeklagte, eine 15 jährige Jugendliche, ist gänzlich unfähig, ihre strafprozessualen Rechte im vorliegenden Verfahren wahrzunehmen, so dass hier eine Bestellung eines Pflichtverteidigers geboten ist (OLG Celle in StV 91, 151).
Durch das im vorliegenden Verfahren bereits geführte ausführliche Beratungsgespräch mit der Angeklagten besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis. Im Übrigen sind keine wichtigen Gründe in meiner Person gegeben, die meine Beiordnung unvertretbar erscheinen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolters
(Rechtsanwalt)