Muster Antrag Pflichtverteidigung bei Jugendlichen

Strafrecht und Justizvollzug
30.01.20135361 Mal gelesen
Für jeden Jugendlichen stellt ein Strafverfahren eine große Belastung dar. Dabei gilt es den Jugendlichen, wenn die Eltern das Verfahren nicht finanzieren wollen oder können, stets ihre Verteidigung zu sichern.

In der Strafsache

gegen

Frau XY

wegen

Verdachts der gefährlichen Körperverletzung

Aktenzeichen: 123 Ls 456/78

 

beantrage

 

ich namens und im Auftrag meiner Mandantin meine Beiordnung als Pflichtverteidiger und lege im Falle meiner Beiordnung das Wahlmandat nieder.

 

Begründung:

 

Die Voraussetzungen des § 140 Abs. 2 StPO für eine notwendige Verteidigung sind gegeben. 

 

Die Angeklagte, eine 15 jährige Jugendliche, ist gänzlich unfähig, ihre strafprozessualen Rechte im vorliegenden Verfahren wahrzunehmen, so dass hier eine Bestellung eines Pflichtverteidigers geboten ist (OLG Celle in StV 91, 151).

 

Durch das im vorliegenden Verfahren bereits geführte ausführliche Beratungsgespräch mit der Angeklagten besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis. Im Übrigen sind keine wichtigen Gründe in meiner Person gegeben, die meine Beiordnung unvertretbar erscheinen lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

    Wolters

(Rechtsanwalt)