MS „CONTI DAPHNE“ - Anleger erleiden Totalverlust

MS „CONTI DAPHNE“ - Anleger erleiden Totalverlust
20.05.2015208 Mal gelesen
Hamburg, 20. Mai 2015. „Anleger, die bei der CONTI 58. Container Schifffahrts-GmbH & Co. KG MS „CONTI DAPHNE“ investiert sind, haben einen Totalverlust ihrer Einlage erlitten“ sagt Rechtsanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte.

Der wirtschaftliche Verlauf der Fondsgesellschaft sei gezeichnet gewesen von der weltweiten Schifffahrtskrise. Die Folge: Die Fondsgesellschaft war weder im Jahr 2014 noch Anfang 2015 in der Lage, den fälligen Kapitaldienst zu erbringen. Am 31.03.2015 teilte die CONTI Beteiligungsverwaltung den Anlegern mit, dass das Containerschiff am 20. März 2015 für einen Kaufpreis von 14,93 Millionen USD an die MS Lousiana Trader GmbH & Co. KG, Bremen, verkauft worden sei. "Weil der Verkaufserlös geringer als die restlichen Verbindlichkeiten ausgefallen ist, müssen sich die Anleger endgültig auf einen Totalverlust ihrer Einlage einstellen", erläutert Hahn.  

Bei der MS "CONTI DAPHNE" handelte es sich um eine Investition in ein kleineres Containerschiff mit einer Kapazität von 2.122 TEU. Das Investitionsvolumen belief sich auf insgesamt 46 Millionen EUR. Hiervon wurden 24 Millionen EUR von den Anlegern bereit gestellt. Der Rest wurde fremdfinanziert. Die Schiffshypothekendarlehen wurden bei Ablieferung in USD aufgenommen und sodann zu 50 % in japanische Yen umgeschuldet. Hierdurch ist für die Anleger ein zusätzliches Wechselkursrisiko entstanden. Dieses Risiko hat sich auch realisiert. Weil sich der Yen-Darlehensanteil - umgerechnet in USD - kursbedingt um mehr als 5 % erhöht hatte, konnte die finanzierende KfW Bank AG auf ihrem Recht auf Sondertilgungen oder Zusatzsicherheiten bestehen. "Deswegen haben die Anleger keine Ausschüttungen mehr erhalten", weiß Hahn.

Der Anwalt sieht für die geschädigten Anleger aber noch Chancen. "Anleger sollten in jedem Fall prüfen lassen, inwieweit Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegenüber beratenden Banken bestehen. Neben der Nichtoffenlegung des Provisionsinteresses haften diese - so auch die Commerzbank AG - auch wegen mangelnder Plausibilitätsprüfung des Prospekts" meint Anwalt Hahn weiter. So klärt der Prospekt laut Hahn nicht über die Loan-to-value-Klausel und die Fremdwährungsklausel sowie über eine mögliche Haftung des Anlegers aus §§ 30, 31 GmbHG analog, die deutlich über die im Handelsregister eingetragene Haftsumme hinausgeht, auf. Investierte Anleger sollten daher Ihre Chance auf Schadensersatz nutzen", so Hahn abschließend, "solange die absolute Verjährung der Ansprüche noch nicht eingetreten ist."

 

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Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit neunzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg, Kiel und Stuttgart.