Moveo Studienreisen GmbH mahnt wegen unlauterem Wettbewerb ab

Moveo Studienreisen GmbH mahnt wegen unlauterem Wettbewerb ab
21.09.2016251 Mal gelesen
Die Moveo GmbH ist Anbieterin für Studienreisen, Klassen- und Abschlussfahren, sowie Gruppenreisen für Erwachsene. Aktuell mahnt das Unternehmen wegen unlauteren Wettbewerbs ab.

Was ist der Vorwurf des Abmahnschreibens

In dem Schreiben wirft die Moveo GmbH dem Abgemahnten vor, im gewerblichen Verkehr tätig geworden zu sein und dabei die erforderlichen Pflichtinformationen nicht bereitgehalten und insbesondere falsche Impressumsangaben verwendet zu haben.

Diese Forderungen stellt die Moveo Studienreisen GmbH

Im Rahmen der Abmahnung fordert Moveo die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung der Rechtsanwaltskosten bzw. der Kosten der Abmahnung gefordert.

Wie reagieren sie richtig bei Erhalt einer Abmahnung?

Sie haben ebenfalls eine Abmahnung erhalten? Bleiben sie nicht untätig und berücksichtigen sie die nachstehenden Punkte:

  1. Bleiben sie ruhig und zahlen sie zunächst nicht!
  2. Unterschreiben sie nicht voreilig die Unterlassungserklärung.
  3. Halten sie die angegebenen Fristen ein.
  4. Suchen sie rechtszeitig einen Anwalt auf und lassen sie die Abmahnung überprüfen.
  5. Nehmen sie nicht auf eigene Faust Kontakt zu dem Abmahner auf.

Falls sie eine rechtliche Beratung benötigen, wenden sie sich an Werdermann und von Rüden. Unsere Anwälte stehen Ihnen deutschlandweit zur Verfügung und beraten sie gern. Machen sie auch von unserer kostenlosen Erstberatung Gebrauch und teilen sie uns Ihr Anliegen einfach per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mit. Sie können uns auch telefonisch unter  030 - 965 356 2929 erreichen.