Mobilfunkvertrag-Gebühren für Erstellung von Papierrechnungen unzulässig

Internet, IT und Telekommunikation
07.07.2015175 Mal gelesen
Gebühren für die Erstellung von Papierrechnungen bei Mobilfunkverträgen sind unzulässig. Die Übersendung der Rechnung in Papierform gehört zur Vertragspflicht des Mobilfunkanbieters.

Bereits von Ihnen gezahlte Entgelte können, soweit diese noch nicht verjährt sind, zurückgefordert werden.

Die maßgeblichen Entscheidungen zu einzelnen Mobilfunkanbietern sind:

Telefonica Germany GmbH - OLG München, 05.02.1015,29 U 830/14;

Simyo GmbH - OLG Düsseldorf, 20.01.2015, I-6 U 166/13;

Drillisch Telecom - BGH, 09.10.14, III ZR 32/14;

eteleon AG - LG München, 06.02.15;

Vodafone D2 GmbH - OLG Düsseldorf, 30.10.14, I-6 U 82/14.

Sollten von Ihnen hierzu oder zu anderen Punkte Ihren Mobilfunkvertrages oder Ihrer Rechnung Fragen bestehen, stehen wir Ihnen für diese gerne zur Verfügung.