Mobbing, neues BAG-Urteil: Schadensersatzansprüche noch nicht verjährt, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
19.05.20071280 Mal gelesen

Nach der neusten Entscheidung der erfurter Richter unterliegen Schadensersatzklagen wegen Mobbings nicht automatisch den Fristen für Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche (Bundesarbeitsgerichts 8 AZR 709/06, noch nicht veröffentlicht).

Maßgeblich ist, ob es sich beim Mobbing um eine einzelne Verletzungshandlung oder um ein "übergreifendes systematisches Vorgehen" handelt. Ist Letzteres der Fall, müssten auch länger zurückliegende Vorfälle berücksichtigt werden.

Das Gericht gab einem Maschinenbauer Recht, der wegen andauerndem, systematischem Mobbings psychisch erkrankte und Schadenersatz forderte.

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