Mobbing am Arbeitsplatz – Anspruch auf Schmerzensgeld und Geldentschädigung

Arbeit Betrieb
17.08.2016252 Mal gelesen
Mobbing am Arbeitsplatz, Konsequenzen für Vorgesetzte und Mitarbeiter, Rechte des betroffenen Arbeitnehmers.
  

Wird ein Arbeitnehmer durch einen Vorgesetzten systematisch gemobbt und erleidet er dadurch eine psychische Erkrankung mit entsprechender Arbeitsunfähigkeit, kann dem Arbeitnehmer gegen den Vorgesetzten direkt ein Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen der Verletzung der Gesundheit und einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes zustehen. Weiß der Arbeitgeber von dem sozial-inadäquaten Verhalten des Vorgesetzten gegenüber dem Arbeitnehmer, so haftet der Arbeitgeber zusätzlich ebenfalls auf Zahlung von Schmerzensgeld und Geldentschädigung.

 

Wie hoch die Geldentschädigung ist, richtet sich nach dem konkreten Einzelfall, die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich insbesondere nach der Schwere der durch das Mobbing erlittenen Erkrankung.

 

Dem Arbeitgeber ist es auch untersagt, eine etwaige fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer auf die durch das Mobbing entstandene Arbeitsunfähigkeit zu stützen.

 

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Rechtsanwalt Volker Nann

Klünder Nann Rechtsanwälte, Stuttgart

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