Mitarbeiterbeteiligung: Fachanwalt beschreibt Möglichkeiten der Arbeitnehmerbeteiligung an einer GmbH

Mitarbeiterbeteiligung: Fachanwalt beschreibt Möglichkeiten der Arbeitnehmerbeteiligung an einer GmbH
11.08.20093825 Mal gelesen
Dieser Artikel setzt sich mit der Spezialmaterie der Mitarbeiterbeteiligung auseinanander. Immer wieder stoßen Unternehmen bei der Beteiligung ihrer Mitarbeiter auf rechtliche Hindernisse.


Will ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter an seiner GmbH beteiligen, kommt er grundsätzlich an einer kostenträchtigen, notariell zu beurkundenden Übertragung der Geschäftsanteile nicht vorbei. In der Praxis behilft man sich unterdessen eines GbR-Modells, um eine flexible Arbeitnehmerbeteiligung zu gewährleisten: Es wird eine GbR gegründet, die Geschäftsanteile der GmbH hält. Mitarbeiter werden dann an der GbR, dessen Gesellschaftsvertrag den Bedürfnissen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer angepasst ist, und somit am Gewinn beteiligt.

In der Vergangenheit war jedoch umstritten, ob die Übertragung der GbR-Anteile nicht auch der GmbH-rechtlichen Beurkundungspflicht unterfällt. Nach herrschender Rechtsansicht ist eine notarielle Beurkundung nur dann erforderlich, wenn die Errichtung der GbR dazu dient, die Formvorschrift des § 15 Abs. 4 GmbHG zu umgehen.

Der BGH hat nunmehr mit seinem Urteil vom 10. März 2008 (II ZR 312/06) entschieden, dass eine Umgehung der Beurkundungspflicht nicht allein deshalb anzunehmen ist, weil sich der Zweck der GbR auf das Halten und Verwalten von GmbH-Geschäftsanteilen beschränkt ist. Damit hat der BGH den Weg für eine formlose Mitarbeiterbeteiligung frei gemacht. Er hat entschieden, dass die Mitarbeiter-GbR dem legitimen Ziel diene, die Mitarbeiter am Gewinn der GmbH zu beteiligen, ohne dabei zugleich Mitbestimmungsrechte einzuräumen. Indessen muss der GbR-Gesellschaftsvertrag jedoch spezielle Anforderungen beachten.

Näheres zur Mitarbeiterbeteiligung in der GmbH.

 
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Dr. Boris Jan Schiemzik
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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