Mindestlohn von 8,50 Euro gilt auch für ausländische Brummi-Fahrer auf deutschen Straßen.

Mindestlohn von 8,50 Euro gilt auch für ausländische Brummi-Fahrer auf deutschen Straßen.
21.01.2015295 Mal gelesen
Tschechien sieht Probleme für Lkw-Fahrer durch deutschen Mindestlohn Medienberichten zufolge hat die tschechische Regierung keine Freude am deutschen Mindestlohn. «Unserer Einschätzung nach ist das Gesetz nicht im Einklang mit europäischem Recht», sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums in Prag.

Das Problem betrifft alle tschechischen Arbeitnehmer, die auf deutschem Territorium arbeiten (und natürlich alle anderen Ausländer, egal ob aus der EU oder aus Drittstaaten). Denn das Arbeitnehmerentsendegesetz bestimmt, dass gesetzliche Mindestlöhne allen Arbeitnehmern gezahlt werden müssen, wenn und soweit sie auf deutschem Territorium tätig werden (§ 2 Nr. 1 AEntG). Es handelt sich um eine klassische Eingriffsnorm im Sinne von Art. 9 Rom I-VO.
Da können sich die Tschechen auf den Kopf stellen und auch gerne den Europäischen Gerichtshof anrufen: Mindestlöhne müssen eingehalten werden. Das gilt auch für Fernfahrer. 
Das neue MiLoG sorgt seit dem 1. Januar 2015 für Stress bei den Sparfüchsen unter den Arbeitgebern. Von der Kneipen-Aushilfe bis zum Brummi-Fahrer sind alle Billiglöhner nun mit dem Mindestlohn von 8.50 Euro pro Arbeitsstunde auszustatten. 
Damit die Arbeitgeber nicht schummeln, müssen sie Tag für Tag und das für jeden Arbeitnehmer Beginn und Ende der Arbeitszeit und die Dauer der geleisteten Arbeit (wegen der Pausen) aufschreiben und in der Schublade parat halten. Dies, damit der Zoll mit seiner Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Sofortzugriff alles kontrollieren kann (§ 17 MiLoG). Die Aufzeichnungspflicht gilt für alle Minijobber (außer denen in Privathaushalten und mit Abschwächung für Zeitungszusteller) sowie bis zur Lohnhöhe von knapp 3.000 Euro für alle klassischen Schwarzarbeitsbranchen, die in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgezählt sind. Die Brummi-Fahrer gehören auch dazu. Pech für die Tschechen.