Medico Nr. 41: Landesbank Baden-Württemberg fordert Ausschüttungen zurück – was tun?

Medico Nr. 41: Landesbank Baden-Württemberg fordert Ausschüttungen zurück – was tun?
17.12.2014645 Mal gelesen
17.12.2014: Anleger des Medico Fonds Nr. 41, der in der 2. Hälfte der 90er-Jahre gezeichnet worden ist, werden derzeit von den Rechtsanwälten Hannemann, Eckl & Moersch aufgefordert, die Summe der Barausschüttungen und Steuergutschriften zurückzuzahlen. Auftraggeber ist die Landesbank BW.

Als betroffener Anleger sollten Sie nicht gleich die Flinte ins Korn werfen. Der Bundesgerichtshof hat nämlich zuletzt mit Urteil vom 01. Juli 2014 entschieden:

 

"Gewinnunabhängige Auszahlungen an Kommanditisten eines Publikumsfonds sind nur dann an die Gesellschaft zurückzuzahlen, wenn der Gesellschaftsvertrag dies ausdrücklich vorsieht."

 

(Urteil vom 01.07.2014, Az.: II ZR 73/12).

 

Im Emissionsprospekt des Medico 41 findet sich eine solche Formulierung nicht, so daß möglicherweise die Rückforderungsansprüche unberechtigt sind. Allerdings sind die Urteile nicht ohne weiteres übertragbar, der Einzelfall muß geprüft werden.

 

Wenn Sie zur Rückzahlung aufgefordert werden, können Sie sich gerne an uns wenden!

 

Wir beschäftigen uns seit Jahren mit den Medico Fonds und haben erfolgreich in vielen Fällen Schadensersatzansprüche unserer Mandanten vor verschiedenen Gerichten in der Bundesrepublik durchgesetzt!