Medico Fonds Nr. 30, 31, 32, 33, 34, 35, 37 ein Schrecken ohne Ende?

Aktien Fonds Anlegerschutz
25.05.20112862 Mal gelesen
25.05.2011 – Zwischen 1984 und 2005 wurden zahlreiche Medico Immobilien Fonds aufgelegt. Viele Anleger erhofften sich aufgrund der Verkaufsargumente eine Art Altersvorsorge. Statt Renditen machen nun Hiobsbotschaften die Runde. Anleger sollten nicht tatenlos zusehen.

Die Gebau-Gruppe legt auf

 

Unter der Bezeichnung Medico Immobilien Fonds sind in den Jahren 1984 bis 2005 von der Gebau-Gruppe aus Düsseldorf zahlreiche geschlossene Immobilienfonds aufgelegt worden. Alle Immobilienfonds sind als Kommanditgesellschaften organisiert. Vermittelt wurden die Kapitalanlageprodukte meistens durch die Apotheker- und Ärztebank sowie Bonnfinanz AG. Über die Jahre haben sich mehrere Tausend Anleger an diesen Fonds beteiligt. Teils als sogenannte Direktkommanditisten, teils als Treugeber über einen Treuhänder. Das Zeichnungskapital beziffert sich auf ca. € 400.000.000,00.

 

Steuervorteile, Inflationsschutz, Renditen . ! Risiken?

 

Dies dürften die gängigsten Verkaufsargumente der Vertriebsgesellschaften, Bonnfinanz AG und Apotheker- und Ärztebank, gewesen sein. Gewonnene Anleger erhofften sich im Folgenden eine langjährige, sichere und renditenträchtige Investition. Was die allermeisten Anleger aber nicht wussten, und was ihnen im Rahmen der Beratungsgespräche auch nicht mitgeteilt wurde, sind die gesellschaftrechtlichen Risiken einer solchen Fondsbeteiligung. Im Mittelpunkt steht hierbei das Risiko, aufgrund unberechtigter AusschüttungenRückzahlungen an den Fonds leisten zu müssen oder aber von Gläubigern des Fonds in die persönliche Haftung genommen zu werden. Diese Risiken können sogar bei einer Kündigung, also bei Ausscheiden des Anlegers aus dem Fonds, weiterbestehen. Man spricht insoweit von einer Nachhaftung.

 

Die Wirtschaftliche Entwicklung vieler Fonds

 

Viele der Fonds befinden sich in den neuen Bundesländern. Insbesondere Berlin, Dresden und Leipzig wurden als Drehscheibe und Motor der Entwicklung im Osten genannt. Die  Entwicklungen blieben aber größtenteils aus. Entsprechend wurden auch nicht die prospektierten Mieten eingenommen, welche ohnehin schon viel zu hoch angesetzt worden sein dürften. Zu schaffen machten den Fondsvermögen auch die hohen weichen Kosten. Auch entschloss sich das Fondsmanagement dazu, vorzugsweise Ausschüttungen vorzunehmen, als die fremdfinanzierenden Banken oder die hohen Verlustvorträge zu bedienen. All diese Umstände mündeten bei vielen Fonds in einer wirtschaftlichen Schieflage. Hiervon betroffen ist insbesondere die 30er-Reihe, in jüngster Zeit v.a. der Medico Immobilien Fonds Nr. 32. Statt satter Renditen heißt es nun nach 15 Jahren Totalverlust, persönliche Haftung, Sanierungskonzept..

 

Persönliche Haftung oder Kapitalerhöhung

 

Insbesondere die Anleger des Medico Immobilien Fonds Nr. 32 bekommen in letzter Zeit die Pistole auf die Brust gesetzt. Der Anleger hat angeblich keine Wahl, außer zu bezahlen. Beteiligt er sich an der Kapitalerhöhung und kommt das Sanierungskonzept zustande, soll das Darlehen der finanzierenden Bank IKB abgelöst und die Hafteinlage des Anlegers auf einen symbolischen Wert von € 10,00 reduziert werden. Beteiligt er sich nicht freiwillig, so wird ihm durch die MZS Rechtsanwälte das Mahnverfahren angedroht, dies soll zumindest für die sog. Großzeichner gelten. Zurückgefordert werden damit die Ausschüttungen in Höhe von ca. 42% der nominalen Einlage.

  

Anleger sollten nicht abwarten

 

Anleger sollten nicht tatenlos zusehen, wie ihnen das Geld aus der Tasche gezogen wird. Es ist bereits nicht sicher, dass die Ausschüttungen in der Höhe, wie vom Fondsmanagement behauptet, tatsächlich geflossen sind. Dies sollte in jedem Fall genauestens und unverzüglich geprüft werden. Denn sollte bereits ein Mahnverfahren eingeleitet worden sein, so werden kurze Fristen in Gang gesetzt, welche bei Säumnis zu einem vollstreckbaren Titel führen können. Des weiteren sollten Anleger Ihre Beteiligungen auf Schadensersatzansprüche hin überprüfen lassen. Anleger wurden in den meisten Fällen nicht über die Risiken einer solchen Fondsbeteiligung aufgeklärt. Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich rät betroffenen Anlegern auch insoweit an, rasch zu handeln, da die Gefahr der Verjährung dieser Ansprüche droht.

  

Ansprechpartner: Rechtsanwältin Dr. Rötlich und Rechtsanwalt Schönfleisch