MBB Clean Energy - Insolvenzforderung und Rückforderung der Geldanlage

MBB Clean Energy - Insolvenzforderung und Rückforderung der Geldanlage
21.07.2015342 Mal gelesen
MAACK Recht & Steuern mit Standorten in NRW, Hamburg und Sachsen informieren über den Stand im vorläufigen Insolvenzverfahren

Die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde angeordnet. Müssen Anleger Ihre Forderungen jetzt im Insolvenzverfahren geltend machen ? Stehen andere Möglichkeiten der Rückforderung offen ?


Anleger sind im vorläufigen Insolvenzverfahren in Wartestellung

Für die Gläubiger besteht im vorläufigen Insolvenzverfahren noch keine Möglichkeit, eine Forderungsanmeldung vorzunehmen. Erst wenn das Insolvenzgericht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschließt, werden die Gläubiger aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist beim Insolvenzverwalter ihre Forderungen anzumelden und eventuell an Sachen oder Rechten des Schuldners bestehende Sicherungsrechte anzuzeigen. Hierzu werden die Anleger in der Regel durch den Insolvenzverwalter unter Bezugnahme auf den Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts angeschrieben und zur Forderungsanmeldung aufgefordert. Leider kommt es in Insolvenzverfahren immer wieder vor, dass nicht alle Gläubiger angeschrieben werden. Anleger können daher nicht blind darauf vertrauen, dass Ihre Forderung auch erfasst wird-


Möglichkeiten, die sich Anlegern bieten

Für Anleger der MBB Clean Energy AG bieten wir daher an, sich zu einem "Anlegerpool" anzumelden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass man als Anleger über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterrichtet wird und damit die Frist zur Forderungsanmeldung nicht verpasst. Anleger, die dem sogenannten "Anlegerpool" angehören, werden durch uns insoweit in Kenntnis gesetzt. Dabei ist zu beachten, dass mit der Anmeldung zu dem Anlegerpool für sie als Anleger keine Kosten verbunden sind. Vielmehr erhalten Sie unverbindlich Nachrichten über den laufenden Stand der Insolvenz.


Rückforderung des eingezahlten Anlegergeldes

Neben der reinen Insolvenzforderung können auch noch weitere Rückforderungsansprüche bestehen. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens erhalten Anleger die sog. Insolvenzquote. Das ist regelmäßig nur ein Bruchteil der angelegten Summe. Je nach Fallkonstellation kommen hier unterschiedliche Personen in Betracht, die haftbar zu machen sind. Teilnehmer des Anlegerpools erhalten durch uns Hinweise auf solche in Betracht kommenden Personen.

Weiter Informationen für auf der Webseite von MAACK Recht & Steuern

http://www.maack.de/kapitalanlagerecht/mbb-clean-energy-ag-insolvenzverfahren.html