MBB Clean Energy AG – Insolvenzverfahren eröffnet / Schadensersatzansprüche prüfen lassen

MBB Clean Energy AG – Insolvenzverfahren eröffnet / Schadensersatzansprüche prüfen lassen
26.08.2015393 Mal gelesen
Über die MBB Clean Energy AG wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Anleihe-Gläubiger müssen jetzt handeln.

Kirchentellinsfurt, 26.08.2015. Die schlechten Nachrichten für die Anleihebesitzer DE000A1TM7P0; 6,25% MBB Clean Energy AG 13/19 reißen nicht ab. Die MBB Clean Energy AG hatte die Unternehmensanleihe erst 2013 begeben (ISIN DE000A1TM7P0, WKN A1TM7P). Bei einer Laufzeit bis 2019 wurden den Anlegern Zinsen in Höhe von 6,25 Prozent p.a. versprochen.

Am 06.07.2015 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen gemäß § 21 InsO über das Vermögen der MBB Clean Energy AG angeordnet. Hiervon sind vor allem Anleihebesitzer betroffen, welche die Anleihe DE000A1TM7P0; 6,25% MBB Clean Energy AG 13/19 im Depotbestand haben.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Marvin Kewe von TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht nun Handlungsbedarf für die Anleihebesitzer. Zum einen gilt es, die Anmeldung der Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens vorzunehmen; zum anderen sollte die Prüfung von individuellen Schadensersatzansprüchen erfolgen. "Sollte das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, müssen die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, denn nur angemeldete Forderungen können auch im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Aktuell ist es ungewiss, wie viel Insolvenzmasse überhaupt vorhanden ist, um die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen. Daher drohen den Anlegern erhebliche finanzielle Einbußen bis hin zum Totalverlust."

Am 15.07.2015 teilte die Emittentin der Anleihe, die MBB Clean Energy AG, öffentlich mit, dass sie zivilrechtliche Ansprüche gegen die an der Emission der Unternehmensanleihe mitwirkenden Parteien prüft. Diese Prüfung beinhaltet nach unserer Auffassung nur die Schadensersatzansprüche der Emittentin und wirkt sich daher nicht direkt auf etwaige Individualansprüche der Anleihebesitzer aus. Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass die Individualansprüche der Anleihebesitzer der Verjährung unterliegen.

Zur Prüfung etwaiger Verjährungsfristen empfehlen wir den Anleihebesitzern (DE000A1TM7P0; 6,25% MBB Clean Energy AG 13/19) anwaltlichen Rat einzuholen.

Die Rechtsanwaltskanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kirchentellinsfurt, bereitet ein Musterverfahren nach KapMuG vor, um die Individualansprüche der Anleihebesitzer durchzusetzen. Eine Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 6a BGB ist über ein solches Musterverfahren nach KapMuG möglich.

"Aufgrund der Gesamtumstände wurde die Emission der Anleihe näher betrachtet. Es ist sogar fraglich, ob die Anleger überhaupt einen wirksamen Vertrag geschlossen haben. Auch Schadensersatzansprüche gegen an der Emission beteiligter Dritter wegen Prospektfehlern können bestehen. Ebenso sollte bei der Kaufempfehlung durch eine beratende Bank die Beratung genau geprüft werden. Wir bereiten daher ein Kapitalanleger-Musterverfahren nach KapMuG vor, um die Individualansprüche der Anleger gerichtlich durchzusetzen. Ein solches Verfahren bietet Anlegern die Möglichkeit, ihre Ansprüche sehr kostengünstig anzumelden", erläutert Rechtsanwalt Marvin Kewe weiter.

Mehr Informationen: www.tilp.de

 

Ihr Ansprechpartner bei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Marvin Kewe

Rechtsanwalt, Bankkaufmann

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Tel.: 07121 - 9090938

Sekretariat.Kewe@tilp.de