MBB Clean Energy AG – Anleihegläubiger werden hingehalten

MBB Clean Energy AG – Anleihegläubiger werden hingehalten
24.11.2014439 Mal gelesen
Seit nunmehr einem halben Jahr ist inzwischen bekannt, dass die Globalurkunde, die der Anleihe der MBB Clean Energy AG (WKN: A1TM7P, ISIN: DE000A1TM7P0) zugrunde liegt, unwirksam ist.

Zwischenzeitlich verkündete das Unternehmen, dass es an sogenannten "Reparaturmaßnahmen" arbeite, im Rahmen derer "sogenannte berechtigte Anleger" eine neue wirksame Schuldverschreibung erhalten sollen. Das Ganze soll "im Wesentlichen entsprechend den ursprünglichen Anleihebedingungen" geschehen.

Doch auch nach diesen scheinbar positiven Nachrichten bleiben viele Fragezeichen offen: Wer sind die "sogenannten berechtigten Anleger"? Wie sehen die neuen Anleihebedingungen aus? Was genau sind die Abweichungen, wenn es heißt "im Wesentlichen entsprechend den ursprünglichen Anleihebedingungen"? Was ist mit den zwischenzeitlich aufgelaufenen Zinsen? Und vor allen Dingen die wichtigste Frage: innerhalb welchen Zeitplans soll das Ganze ablaufen?

Trotz mehrfacher Nachfragen verweigert die MBB Clean Energy AG hierzu jede Auskunft. Vielmehr beschränkt sich das Unternehmen erneut darauf, dass die "Investoren über die Details zum Ersetzungsprozess einschließlich des geplanten Zeitplans separat informiert" werden.

Inzwischen ermittelt auch die Staatsanwaltschaft München gegen die Verantwortlichen im Unternehmen. Hier steht insbesondere im Zusammenhang mit der Anleiheemission der Verdacht des Betruges im Raum. Denn angeblich soll dem Unternehmen nur ein Bruchteil des platzierten Anleihevolumens auch tatsächlich zugeflossen sein.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass betroffene Anleihegläubiger derzeit quasi zum Stillhalten gezwungen werden - die Anleihe kann derzeit nicht veräußert werden - mutet das Verhalten des Unternehmens mehr als befremdlich an. Die Anleihegläubiger werden nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger hingehalten.

Der Kanzlei Dr. Greger & Collegen, der bereits mehrere Anfragen betroffener Anleihegläubiger vorliegen, rät dazu, sich zur individuellen Prüfung von in Betracht kommenden Ansprüchen und Handlungsmöglichkeiten an eine auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei zu wenden.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft "Deutschlands Top-Anwälte" 2013 als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Anleihegläubiger vertritt, steht betroffenen Anlegern bundesweit gerne zur Verfügung.