MBB Clean Energy AG: Licht im Dunkeln?

MBB Clean Energy AG: Licht im Dunkeln?
27.08.2015628 Mal gelesen
Neue Informationen zum vorläufigen Insolvenzverfahren

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens der MBB Clean Energy AG scheint nunmehr Licht ins Dunkel rund um die missglückte Anleiheemission des Unternehmens zu kommen. Wie die Kanzlei Dr. Greger & Collegen nunmehr in Erfahrung bringen konnte, wurden von dem ursprünglichen Emissionsvolumen in Höhe von 300 Mio. EUR lediglich ca. 12,6 Mio. EUR gezeichnet. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters sind hiervon jedoch nur noch ca. 860.000,- EUR vorhanden!

Gleichzeitig wird auch klar, dass es anders als bei anderen Insolvenzverfahren von Anleiheemittenten im Fall der MBB Clean Energy AG keinen gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger geben wird. Dies beruht auf dem Umstand, dass es ohne wirksame Globalurkunde aus juristischer Sicht auch keine Anleihe gibt und damit das Schuldverschreibungsgesetz keine Anwendung findet. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Anleihegläubiger nun selbst aktiv werden müssen, wenn sie im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden wollen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die von FOCUS "Deutschlands Top-Anwälte" als "Top-Wirtschaftskanzlei" 2013 in der Rubrik "Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und bereits zahlreiche Anleihegläubiger gegen die MBB Clean Energy AG vertritt, bietet betroffenen Anleihegläubigern an, die Forderungsanmeldung im Rahmen des zu erwartenden Insolvenzverfahrens gegen eine Pauschalgebühr zu übernehmen. So kann sichergestellt werden, dass der jeweilige Anleihegläubiger in das Gläubigerverzeichnis aufgenommen und im Insolvenzverfahren berücksichtigt wird.

Anleihegläubiger, die sich bereits auf der Internetseite

www.mbbcleanenergy-geschaedigt.de

kostenlos registriert haben, werden weiterhin in gewohnter Weise über die aktuellen Entwicklungen informiert.